FAQ Holzernte und Holznutzung
1. Warum ernten wir Holz in unseren heimischen Staatswäldern?
Aus Holz entstehen wertvolle Produkte, auf die wir im Alltag angewiesen sind. Beispielhaft seien Dachbalken, Möbel und Zellstoffprodukte wie Textilfasern, Tabletten, Verbandsstoffe, Papier, Karton genannt.
Die Holzernte dient aber auch dem Waldbau. Denn nur durch eine gezielte Pflege durch Entnahme und Förderung ganz ausgewählter Bäume können wir unsere Wälder fit für den Klimawandel machen. Die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass unsere heutigen Wälder nicht überall mit dem Klimawandel zurechtkommen werden. Deshalb gilt es, diese rechtzeitig und mit Weitblick anzupassen.
Die Bereitstellung von Holz aus heimischen Wäldern zählt zu den wichtigsten Aufgaben von ForstBW.
2. Welche Vorteile hat Holz aus den heimischen Wäldern?
Gleich mehrere Vorteile ergeben sich aus der Nutzung von Holz aus den Staatswäldern in Baden-Württemberg. Es ist sichergestellt, dass diese Wälder nach dem Nachhaltigkeitsprinzip bewirtschaftet werden. Wir wollen unseren Kindern Wälder übergeben, die alle wichtigen Waldfunktionen mindestens in gleicher Qualität wie heute erbringen können. Zusätzlich zur Arbeit der Försterinnen und Förster wird über eine starke Kontrolle durch Zertifizierungsgesellschaften sichergestellt, dass die Waldbewirtschaftung nach hohen ökologischen und sozialen Standards durchgeführt wird. Dazu zählen unter anderem der Bodenschutz und der Naturschutz.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Transportwege kurz sind und die heimische Wirtschaft gestärkt wird. Den größten Teil des Holzes verkauft ForstBW an regionale Sägewerke und sorgt damit für Arbeitsplätze in Baden-Württemberg.
3. Wie viel Holz erntet ForstBW im Jahr?
ForstBW erntet im Schnitt jährlich ca. 2,3 Millionen Festmeter Holz. Davon verbleiben ca. 12,5% als wertvolles Totholz im Bestand.
Etwa 73% der geernteten Bäume sind Nadelbäume, 23% Laubbäume.
4. Wie viel Holz wächst im Staatswald jährlich nach?
Auf den etwa 323.000 Hektar Betriebsfläche wachsen im Staatswald in Baden-Württemberg jährlich etwa 2,8 Millionen Festmeter Holz nach.
5. Wofür wird das Holz verwendet?
72% des Holzes werden in Sägewerken zu Brettern und Balken weiterverarbeitet
16% des Holzes werden als Brennholz verkauft
12% des Holzes sind Industrieholz
6. Wie viel Holz aus dem Staatswald wird von ForstBW exportiert?
Mehr als 99 Prozent der gefällten Bäume stellt ForstBW für regionale Verbraucherinnen und Verbraucher bereit. Dabei liegt der Fokus auf kurzen und ressourcenschonenden Transportwegen per LKW oder Güterzug. Die Holzverkäuferinnen und Holzverkäufer von ForstBW stehen deshalb in engem Austausch mit der regionalen Holzwirtschaft.
Manchmal ist der Weg ins benachbarte Ausland kürzer als in den Norden oder Osten Deutschlands oder Baden-Württembergs. Sägewerke und Küfereien aus Frankreich oder der Schweiz kaufen gerne Holz aus dem Schwarzwald oder von der Schwäbischen Alb. Weniger als ein Prozent der Bäume exportiert ForstBW direkt in Richtung Übersee. Hierbei handelt es sich um Sortimente, die auf dem regionalen Markt keinen Absatz finden.
7. Wie wird sichergestellt, dass nicht zu viele Bäume geerntet werden?
ForstBW führt in jedem Waldstück alle 10 Jahre eine Waldinventur durch. Dabei werden die Wälder exakt vermessen und der Zuwachs ermittelt. Die Expertinnen und Experten erstellen anschließend mit der sogenannten „Forsteinrichtung“ einen umfassenden Managementplan für die Zukunftsorientierte Pflege der einzelnen Waldbestände. Die Forsteinrichtung integriert die Anforderungen aus Naturschutz und Erholungsvorsorge in den Bewirtschaftungsplan.
8. Sollte man im Klimawandel die Bäume nicht eher stehen lassen?
Gerade im Angesicht des Klimawandels ist die Nutzung von heimischem Holz besonders wichtig. Denn in den daraus gewonnenen Holzprodukten bleibt das CO2, das der Baum im Laufe seines Lebens gespeichert hat, für lange Zeit gebunden. Ein Balken in einer Kirche beispielsweise speichert seit mehreren hundert Jahren CO2 und wird dies voraussichtlich auch noch sehr lange weiter binden. Dazu kommt, dass mit Holz deutlich CO2 intensivere Rohstoffe wie Stahl, Aluminium, Beton, Öl oder Gas ersetzt werden können. Damit hat Holz aus heimischen Wäldern einen doppelt positiven Effekt auf das Klima.
Im Wald nutzen junge Bäume die Lücke, die der geerntete alte Baum hinterlässt und gleichen dessen CO2-Speicherung durch schnelleres Wachstum wieder aus.
9. Schadet es nicht den Tieren im Wald, wenn alte Bäume geerntet werden?
Der Wald ist Lebensraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze. Diese sind oft auf besondere Strukturen angewiesen, die man häufig an alten Bäumen findet. Aus diesem Grund setzt ForstBW auf ein Alt- und Totholzkonzept. Dieses stellt sicher, dass diese Lebewesen überall in den Staatswäldern größere und kleinere Strukturen finden, um zu leben, zu wandern und sich fortzupflanzen. Neben den großen Bannwäldern gehören dazu auch kleinräumige Strukturen innerhalb des normalen Wirtschaftswaldes. In jedem Waldstück legen die Revierleitenden sogenannte Habitatbaumgruppen an (Habitat = Lebensraum). Dabei handelt sich um eine Gruppe von Bäumen, die gemeinsam altern und absterben dürfen, ohne dass eine Säge in ihre Nähe kommt. An solchen Bäumen bilden sich mit der Zeit wertvolle Strukturen. Eine Vielzahl von kleineren, räumlich gut verteilten Habitatbaumgruppen garantiert die Vernetzung dieser Strukturen, so die Arten flächendeckend in den Wäldern leben und wandern können.
10. Nach welchem Prinzip werden die Bäume zur Ernte ausgewählt?
In jungen und mittelalten Beständen werden von den Försterinnen und Förstern sogenannte Zukunftsbäume ausgewählt, die möglichst langfristig stehen bleiben und groß werden sollen. Dabei achten die Försterinnen und Förster nicht nur auf die Gesundheit und Qualität der Bäume, sondern auch auf eine ausgewogene Mischung der Baumarten. Im nächsten Schritt werden sogenannte Bedränger entnommen, die den Zukunftsbäumen zu nahekommen und diese dadurch schädigen oder in ihrem Wachstum einschränken.
Haben die Bäume die Erntereife erreicht, werden sie nach und nach geerntet. Dabei wird besonderes Augenmerk auf Habitatstrukturen und den Nachwuchs gelegt. Das heißt, die Bäume werden genau begutachtet und behutsam über die Zeit und nicht schlagartig auf einmal geerntet. Wertvolle Habitatbäume sind geschützt und bleiben erhalten.
Unter diesen Erntebeständen stehen im Idealfall, wenn genügend Licht auf den Waldboden fällt, bereits die nächsten Generationen in den Startlöchern, die die entstehenden Lücken schnell schließen.
11. Warum bleibt nach der Holzernte so viel ungenutztes Holz im Wald liegen?
Das sogenannte Totholz ist ein wichtiger Bestandteil des Artenschutzkonzeptes von ForstBW. Deshalb bleiben alle Baumbestandteile, die unter 7 cm Durchmesser aufweisen, im Wald liegen. Dieses Holz verrottet und bietet verschiedenen Lebewesen Unterschlupf und Nahrung. Zusätzlich bleiben die im Holz gespeicherten Nährstoffe so dem Ökosystem erhalten und sorgen dafür, dass die Böden nicht verarmen.
Dazu kommt, dass ForstBW auch gezielt stehendes und liegendes Totholz mit stärkeren Dimensionen im Wald belässt.
12. Darf ich einfach selbst im Staatswald Bäume fällen oder herumliegendes Holz einsammeln?
Für das Sammeln von Holz gilt als Maß der sogenannte Handstrauß. Das bedeutet, dass man nur so viel Holz einsammeln darf, wie man selbst tragen kann.
Dies gilt natürlich nicht in Bannwäldern und Waldrefugien. Dort darf kein Holz entnommen werden. Auch in Naturschutzgebieten können besondere Bestimmungen gelten.
Nur von ForstBW beauftragte Forstwirtinnen und Forstwirte dürfen im Staatswald Bäume fällen.
13. Wo kann ich Holz aus heimischen Wäldern kaufen?
Brennholz aus den heimischen Wäldern können Sie bei ForstBW im Webshop als aufgearbeitete ganze Bäume am Waldweg liegend vorbestellen und dann an der Waldstraße selbst zerkleinern und abtransportieren. Wichtig hierfür ist, dass Sie über einen Motorsägenschein verfügen. Den Webshop finden Sie unter folgendem Link: Brennholz Webshop
Für Bretter und Balken aus heimischen Wäldern wenden Sie sich am besten an ein nahegelegenes Sägewerk und fragen nach der Herkunft des Holzes. So unterstützen Sie die regionale Wirtschaft und stellen sicher, dass Sie Holz aus nachhaltiger heimischer Forstwirtschaft nutzen.
FAQ Jagd im Staatswald
1. Warum wird in unseren Staatswäldern in Baden-Württemberg gejagt?
In unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft ist die Anpassung der Wildbestände an ihren Lebensraum für ein intaktes und gesundes Ökosystem Wald sehr wichtig. Wildbestände dürfen nur so hoch sein, dass die Tiere ausreichend Nahrung finden, ohne dabei ihren Lebensraum negativ zu beeinflussen und die nächste Waldgeneration zu gefährden. Zum Beispiel sind junge Bäume die vorrangige Winternahrung der Rehe. Zu viele Rehe können den Wald daher schädigen. Gerade mit Blick auf Anpassung an die Folgen des Klimawandels spielt die Jagd in den Wäldern daher eine entscheidende Rolle. Der Aufbau klimastabiler Mischwälder setzt voraus, dass Baumarten wie die Eiche, die Tanne oder die Elsbeere anwachsen. Dies gelingt nur, wenn man sie vor zu großen Schäden, etwa vor „Verbiss“ durch Rehe oder Rotwild schützt. Jungen Bäume grundsätzlich mit Zäunen zu umgeben oder einzeln zu schützen ist praktisch nicht möglich und keinem Waldbesitzer zuzumuten. Deshalb achten die Försterinnen und Förster, sowie die Jägerinnen und Jäger darauf, dass die Wilddichte in Balance mit einer naturnahen Waldentwicklung gehalten wird. Die Jagd dient außerdem auch der Gesunderhaltung der Wildbestände. Zu hohe Populationsdichten erhöhen das Risiko für Krankheiten, Seuchen und innerartlichen Stress durch die Konkurrenz um Nahrung und Lebensraum. Nicht zuletzt ermöglicht es die Jagd, der Bevölkerung das schmackhafte und wertvolle Wildfleisch anzubieten.
2. Wer ist verantwortlich für die Jagd im Staatswald
Etwa 2/3 der Staatswaldflächen betreut ForstBW als sogenannte Regiejagd selbst. Hier tragen unsere 21 Forstbezirke und direkt vor Ort die Revierleiterinnen und Revierleiter dafür die Verantwortung, dass die Wildbestände an den Lebensraum angepasst werden. 1/3 der staatl. Flächen sind an private Jäger verpachtet.
Die staatlichen Jagdflächen entsprechen etwa 10% der gesamten Jagdfläche in Baden-Württemberg.
3. Warum werden Gesellschaftsjagden durchgeführt?
Gesellschaftsjagden, meist in Form von Sammelansitzen oder Drückjagden, bei denen mehrere Jäger, Treiber und Hunde gemeinsam jagen, sind ein wichtiger Baustein, um die Wildbestände möglichst störungsarm anzupassen. Wenn im Rahmen weniger, intensiver Jagdtage viele Rehe oder Wildschweine erlegt werden, müssen die Jägerinnen und Jäger weniger auf der Einzeljagd erlegen. Damit geht die Störung im Wald deutlich zurück.
4. Welche Tierarten werden im Staatswald gejagt?
Im Staatswald wird hauptsächlich auf sogenanntes Schalenwild (Rehe, Wildschweine, Rotwild) gejagt. Regional kommen noch Gams-, Dam- und Sikawild dazu.
5. Nach welchen Kriterien und wie wird das Wild im Staatswald bejagt?
ForstBW legt hohe ethische Maßstäbe an die Jagd im Staatswald an. Um diesen gerecht zu werden, werden möglichst effektive Jagdarten angewandt und hohe Anforderungen an die Fertigkeiten der jagenden Personen gestellt. Grundsätzlich bilden, neben der Effektivität der Jagd, wildbiologische Erkenntnisse, Aspekte des Tierschutzes und die Verwertbarkeit des Wildbrets die Basis des jagdlichen Handelns.
Im Staatswald ist es wichtig, Wildtierpopulationen im Gleichgewicht mit dem Ökosystem Wald und den übrigen darin verfolgten Zielen zu halten. Deshalb legt ForstBW z.B. viel Wert auf einen natürlichen Altersklassenaufbau sowie auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis innerhalb von Wildtierpopulationen. Darüber hinaus wird die Jagd schwerpunktmäßig dort ausgeübt, wo sie der Verjüngung der Bäume und der Stabilisierung der Wälder am meisten nützt.
6. Wer darf im Staatswald jagen?
Die überwiegende Mehrzahl der jagenden Personen im Staatswald sind sog. Mithelfende Jäger, die eine befristete Jagderlaubnis im Staatswald erhalten. Mithelfender Jäger kann jeder werden, der einen gültigen Jagdschein hat und bereit ist, an den jagdlichen Zielen von ForstBW mitzuwirken. Darüber hinaus jagen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ForstBW und der Landesforstverwaltung im Staatswald mit.
Auf rund 30% der Staatswaldflächen ist das Jagdausübungsrecht auch an private Jäger verpachtet, die dort gemäß den jagdlichen und waldbaulichen Zielen von ForstBW die Jagd selbständig organisieren und ausüben.
7. Welche Vorgaben gibt es für die Jägerinnen und Jäger im Staatswald?
Wer im Staatswald jagen möchte, muss die Ziele, die ForstBW mit der Jagd im Staatswald verfolgt, verstehen und bereit sein, an diesen mitzuwirken. Ferner wird von allen Mitjägern ein hohes Maß an Geschick und Engagement mit Blick auf das „jagdliche Handwerk“ erwartet. Wer an Bewegungsjagden teilnehmen möchte, muss einen aktuellen Nachweis über die entsprechende Treffsicherheit auf bewegte Zielscheiben, z.B. den laufenden Keiler oder im Schießkino, vorlegen. Die Verwendung von bleifreier Munition ist vorgeschrieben.
8. Gibt es bestimmte Jagd- oder Ruhezeiten für das Wild?
Natürlich gelten auch im Staatswald die gesetzlichen Schonzeiten für das Wild. Zusätzlich legen die Jägerinnen und Jäger vor Ort sogenannte Jagdruhezeiten fest, wenn es sinnvoll erscheint. Durch diese sog. Intervallbejagung erhält das Wild mehr störungsfreie Phasen. Dies kann auch ein Beitrag zu geringeren Wildschäden und zur Gesunderhaltung der Wildtierpopulation sein.
9. Warum ist Wildbret ein wertvolles Lebensmittel?
Mehr „Bio“ geht nicht. Das Fleisch von heimischen Wildtieren ist ein regionales, klimafreundliches, gesundes und ethisch einwandfrei erzeugtes Lebensmittel, das weder lange Transportwege noch große Wassermengen noch Stallhaltung benötigt.
Die Jägerinnen und Jäger sind geschult, auf die Hygiene bei der Verarbeitung des Wildes zu achten, so dass heimisches Wildfleisch zu einem wertvollen Lebensmittel, einem echten Genussmittel wird.
10. Wo kann ich Wildfleisch aus heimischen Wäldern kaufen?
Die Forstbezirke von ForstBW bieten Wildbret aus den heimischen Staatswäldern zum Kauf an („in der Decke“, d. h. am Stück und mit Fell; es wird aber gerne die Zerlegung und Veredlung durch fachkundige Metzger vermittelt). Am besten informieren Sie sich über unsere interaktive Karte, welcher Forstbezirk für Sie der nächstgelegene ist.
FAQ Windkraft im Staatswald
1. Wie verpachtet ForstBW Staatswaldflächen für eine Windkraftnutzung?
Um zu gewährleisten, dass alle Interessenten eine gleiche Chance besitzen und ein marktkonformer Preis für die Verpachtung einer Staatswaldfläche zum Zwecke der Nutzung für Windenergieanalgen durch Dritte erzielt wird, bedient sich ForstBW eines Angebotsverfahrens (Ausschreibung) als Regelverfahren. Auf dieser Grundlage werden potenzielle Projektierer und Betreiber aufgefordert, bei Interesse ein Angebot an ForstBW zu richten. In wenigen Ausnahmefällen können bei Vorliegen der entsprechenden Bedingungen auch vereinfachte Verpachtungen ohne Ausschreibung als Sonderverfahren erfolgen. (siehe auch Homepage ForstBW unter: ForstBW: Vermarktungsverfahren
2. Wie werden die Flächen von ForstBW für ein Angebotsverfahren ausgewählt?
ForstBW orientiert sich bei der Flächenauswahl zunächst an den von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) landesweit ermittelten und kartenmäßig dargestellten Potenzialflächen, welche anhand eines Kriterienkatalogs erstellt wurden. Diese Potenzialflächen haben eine ausreichende Windhöffigkeit (über 215 Watt/m2) und keine grundsätzlichen Restriktionen, welche gegen eine Windkraftnutzung sprechen würden.
Zusätzlich erfolgen für solche vorgeprüften Flächen weitere Prüfungen durch ForstBW, ob es irgendwelche bekannten forstliche oder naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien gibt. Hierzu werden die Vorort-Kenntnisse der Forstbezirke abgefragt. Ebenfalls werden die Standortgemeinden im Vorfeld kontaktiert und dortiges Wissen über die Flächen abgefragt. Des Weiteren werden Informationen der zuständigen Regionalverbände eingeholt, welche sich gegenwärtig in der Planungsphase zur Ausweisung von Vorranggebieten für eine Windkraftnutzung befinden (Regionale Planungsoffensive).
Sofern diese Prüfungen keine tatsächlichen Ausschlusskriterien hervorbringen, können solche Flächen dann schließlich ausgeschrieben werden.
3. Welcher Wert wird für eine geeignete Windhöffigkeit herangezogen?
Gegenwärtig zeigt sich, dass ein Windkraftbetrieb ab ca. 190 Watt/m2 wirtschaftlich möglich ist. Die Nachfrage nach „windschwächeren Standorten“ nimmt an Bedeutung zu, da die neuen leistungsstärkeren Schwachwindenergieanlagentypen auch dort zu-nehmend wirtschaftlich betrieben werden können.
4. Wieviel Fläche benötigt ein Windrad?
Eine Windkraftanlage nimmt, nach Abschluss der Bauphase eine Fläche von durchschnittlich 0,5 Hektar für den konkreten Windkraftanlagenstandort in Anspruch, der damit nicht mehr dem Wald zu Verfügung steht. Für die Bauphase wird eine zusätzliche Waldfläche von durchschnittlich 0,2 - 0,4 Hektar als Arbeits- und Lagerfläche pro Windkraftanlage benötigt, die aber nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder auf-geforstet oder rekultiviert und somit wieder Wald wird. Prinzipiell werden die Eingriffe in den Wald auf das absolut notwendige Maß beschränkt und entsprechende Freiflächen insbesondere in der Bauphase (z. B. vorhandene Waldwege, Wegeränder, sonstige Freiflächen) berücksichtigt, um somit keine zusätzlichen Bäume zu fällen.
5. Welche Anzahl an Windrädern sind auf einer Waldfläche theoretisch möglich?
Je nach den örtlichen Gegebenheiten beträgt der Abstand zwischen den Windkraftanlagen erfahrungsgemäß ca. 300 m bis 600 m, je nach Position in Windrichtung oder rechtwinklig hierzu. Dies entspricht einem kalkulatorischen Flächenteiler von ca. 20 bis 40 Hektar (im Durchschnitt ca. 30 Hektar) je Windkraftanlage. Beispielsweise wäre hiernach auf einer 150 Hektar großen Waldfläche die Errichtung von fünf Windkraftanlagen möglich.
6. Welche tatsächliche Anzahl an Windrädern werden gebaut?
Grundsätzlich kann die Frage nach einer maximalen Windenkraftanlagenanzahl auf einer von ForstBW ausgeschriebenen Fläche zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich beantwortet werden. Der Projektierer hat zunächst noch umfangreichere Voruntersuchen vorzunehmen (z. B. Windmessungen über mehrere Monate, artenschutzrechtliche Untersuchungen im Jahresverlauf, Topografie und Erschließbarkeit des Geländes). All diese Faktoren gehen Zug um Zug in seine weiteren und endgültigen Planungen ein und ergeben schließlich das Standortlayout. Die tatsächliche Anzahl an Windrädern und deren genaue Standorte werden dann aufgrund der endgültigen Planungen erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrensbindend festgelegt und liegt letztendlich meist einiges unter der theoretisch errechneten Anzahl.
7. Orientieren sich die ausgeschriebenen Flächen im Staatswald an einem besonderen Baumbestand?
Es werden in der Regel größere Flächen ausgeschrieben, um eine optimale Planung für einen Windpark zu ermöglichen. Kritische Flächen werden für die Planung ausgenommen. Bei der endgültigen Festlegung des konkreten Standortes der Windkraftanlagen wird auch auf besonders wertvolle Waldbestände Rücksicht genommen. Hierauf wirkt ForstBW bei der Abstimmung von möglichen Windradstandorten hin.
8. Wie erfolgt die Information über ein neues Angebotsverfahren?
Die von ForstBW für eine Windkraftnutzung angebotenen Staatswaldflächen werden auf der Homepage von ForstBW veröffentlicht und sind für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar. Alle Projektierer, welche Windenergieanlagen planen und bauen und sich auf die Interessentenliste von ForstBW haben eintragen lassen, werden direkt durch ForstBW über neue Angebotsverfahren informiert. Weitere Interessenten können ebenfalls die Bewerbungsunterlagen bei ForstBW anfordern. Ebenfalls werden Informationen zu bereits verpachteten Flächen auf der Homepage veröffentlicht.
9. Nach welchen Kriterien werden die Angebote bewertet?
Bei der Bewertung der Angebote der Bewerber wird zum einen die Höhe des Pachtentgeltes und zum anderen die von den Bewerbern vorzulegenden Projektbeschreibungen und -planungen im Verhältnis 60 : 40 bewertet.
Für beides werden bei der Bewertung Punkte vergeben, woraus sich objektiv und rechnerisch ein Erstplatzierter ergibt.
10. Über welchen Zeitraum findet eine Verpachtung statt?
Eine Verpachtung läuft in der Regel über 25 Jahre. Eine eventuelle Verlängerung ist möglich, wenn nach 25 Jahren ein weiterer Betrieb des Windparks wirtschaftlich und sinnvoll ist.
11. Wie ist der zeitliche Ablauf eines Angebotsverfahrens?
Wann gehen die Windenergieanlagen in Betrieb? Nach Veröffentlichung des Angebotsverfahrens haben Bewerber ca. acht Wochen Zeit, um Ihre Bewerbungen einzureichen. Nach anschließender Sichtung und Bewertung wird der nach seinem Pachtangebot und seiner Projektplanung erstgerankte Bewerber ausgewählt und mit diesem wird ForstBW einen Gestattungsvertrag abschließen, was im Durchschnitt 3 bis 5 Monate nach der Veröffentlichung erfolgt. Der zukünftige Vertragspartner kann danach mit seinen vertieften Planungen und Untersuchungen zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens beginnen. Dies dauert i. d. R mindestens zwei Jahre. Anschließend erfolgt die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsphase. Bis sich die ersten Windenergieanlagen drehen vergehen bisher durchschnittlich 4 bis 7 Jahre. Eine schnellere Umsetzung inclusive der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird angestrebt.