Geocaching im Wald
Grundsätzliches
Der freie Zugang zum Wald zum Zwecke der Erholung ist für jeden gestattet (gem. §37 Landeswaldgesetz BW). Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr. Im Wald müssen Sie mit waldtypischen Gefahren, z.B. herunterfallenden Ästen rechnen. Der Waldeigentümer übernimmt für waldtypische Gefahren keine Haftung. Daneben haftet der Waldbesitzer ebenfalls nicht für Schäden am Cache selbst.
Hinweise:
- wählen Sie einen kleinen Cache (maximal die Größe einer Brotdose)
- der Cache muss zwingend ohne Kletterausrüstung oder Hilfsmitteln versteckt und gesucht werden können, die
- Schäden an Bäumen oder forstlichen Einrichtungen verursachen können und/oder
- von denen Gefahren für Nutzende selbst oder Dritte ausgehen. - bringen Sie den Cache so an, dass er niemanden stört. Die Befestigung am Baum darf nicht mit Nägeln oder Ähnlichem erfolgen.
- der Cache muss in der Nähe eines Weges angebracht werden.
- vom Cache darf keine erhöhte und unerwartete Gefahr ausgehen. kontrollieren Sie Ihren Cache regelmäßig. Vor einer Holzernte sollten Sie diesen möglichst entfernen. Eine bevorstehende Holzernte sehen Sie an den frischen Markierungen an den Bäumen.
- Wald ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Diese dürfen zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist der Waldeigentümer aus verschiedenen Gründen berechtigt und in manchen Fällen sogar verpflichtet Caches zu entfernen.
- Nehmen Sie Rücksicht auf die Ruhephase der Wildtiere und verzichten Sie auf Nachtcaches. Achten Sie zu Ihrer Sicherheit auf morsche Totäste in den Baumkronen über den Caches.
Keine Caches in diesen Bereichen:
- Astlöcher, sowie Baum- und Erdhöhlen
- Uraltbäume
- Waldbiotope
- Naturschutzgebiete oder Nationalparke
- Jagdliche Einrichtungen Wildäcker und Wildruhezonen
- Flächen auf denen Holzeinschlag stattfindet. Achtung Lebensgefahr!
- Flächen auf denen junge Bäume gepflanzt wurden, sogenannte Forstkulturen
- Holzpolter
- Naturverjüngungen