Verhalten im Wald
Gerne vergisst man bei einem Waldbesuch, dass es sich um einen wichtigen Lebensraum für viele Tiere, Pflanzen und Pilze handelt. Wir befinden uns sozusagen im Wohnzimmer unserer Natur und sollten uns dementsprechend verhalten.
Gerade für viele scheue und seltene Tiere ist der Wald ein wichtiger Rückzugsort. Sie sollten hier möglichst ungestört ihrer Nahrungssuche, dem Nestbau oder der Aufzucht ihrer Jungen nachgehen können.
Hier finden Sie einige Hinweise, wie man sich im Wald bewegt, ohne größere Störungen auszulösen.
Informationen zum bewusst wilden Verhalten im Wald
Feuer im Wald
Gerade in trockenen Sommermonaten oder in großen Nadelholzbeständen ist die Gefahr eines Waldbrandes sehr hoch. Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers sind vielfältig und verheerend: es vernichtet Rohstoffe und gespeicherte Energie, setzt gebundenes CO2 frei, bedroht Tiere und Pflanzen und raubt Ihnen Nahrung oder den gesamten Lebensraum.
„Leider sehen wir immer noch, dass der Mensch - absichtlich oder unabsichtlich – für die meisten Feuer im Wald verantwortlich ist“, erklärt Max Reger. Ob es sich nun um Brandstiftung handelt, oder um eine unachtsam entsorgte Zigarettenkippe, die Folgen können verheerend sein. „Bislang konnte die Feuerwehr in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ForstBW größere Brände vermeiden, aber wenn es so weitergeht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir auch in Baden-Württemberg Waldbrand-Katastrophen wie in Sachsen oder Brandenburg erleben.“
Dass der Südwesten Deutschlands bislang glimpflich davongekommen ist, könne laut Max Reger unter anderem am hohen Laubbaumanteil in unseren Wäldern liegen. Grundsätzlich ist die Brandgefahr in Wäldern mit vielen Nadelbäumen wie Fichte und Kiefer wegen der damit verbundenen Brandlasten deutlich größer als in Buchen- oder Eichenwäldern. Aber nach dieser extremen Trockenperiode können auch die Laubbäume mit ihren tiefen Wurzeln kaum noch Wasser erreichen. „In weiten Gegenden ist inzwischen so wenig Feuchtigkeit im Boden, dass die Blätter noch am Baum verwelken. Solche vertrockneten Blätter in den Baumkronen und die ebenso welken Pflanzen am Boden bieten natürlich bestes Zundermaterial“, weiß Max Reger. „Trotzdem legen wir bei ForstBW großen Wert darauf, unsere Staatswälder im Hinblick auf den Klimawandel so umzugestalten, dass sie auch mit künftigen Herausforderungen gut zurechtkommen — dazu gehört auch die Vorsorge für häufiger auftretende Waldbrände. Mit der naturnahen Waldbewirtschaftung sorgen wir dafür, dass wir gerade die Fichte durch Baumarten ersetzen, die besser mit Trockenheit zurechtkommen. Damit sinkt auch die Waldbrandgefahr deutlich.“
Kein Feuer in den Wald bringen
Neben diesen grundsätzlichen und langfristigen Maßnahmen und der gesamtgesellschaftlichen Herkulesaufgabe, den Klimawandel und seine Ursachen zu bekämpfen, helfen in einer Trocken- und Hitzeperiode nur akute Vorsichtmaßnahmen, um den Ausbruch von Feuern zu verhindern.
„Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald generell verboten. Offenes Feuer ist im ganzen Jahr nur an speziell dafür fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt. Aufgrund der extremen Waldbrandgefahr der letzten Wochen mussten allerdings auch diese vielerorts gesperrt werden. Auch Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht erlaubt. Bereits das bloße Herbeiführen einer konkreten Waldbrandgefahr stellt eine Straftat dar. Deshalb muss offenes Feuer außerhalb des Waldes mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein“, erläutert der
Vorstandsvorsitzende von ForstBW. Aber auch beim Parken / Abstellen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sei Vorsicht angebracht, damit heiße Teile wie Auspuff oder Katalysator nicht Gras oder Unterholz in Brand setzen.
Regen bringt nur kurz Entspannung
Kurze Sommerregen oder Gewitterschauer tragen nur kurzfristig zur Entspannung der Situation bei. „Um die Streuschicht und den Boden wieder wirklich zu durchfeuchten, müsste es längere Zeit anhaltend regnen. Ansonsten verdunstet der Großteil des Wassers und die Waldbrandgefahr steigt sofort wieder“, so der Forstexperte.
Um künftig größere Waldbrände in Baden-Württemberg zu vermeiden, appelliert Max Reger an alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher: „Übernehmen Sie selbst Verantwortung für den Wald, auf den wir alle angewiesen sind. Beachten Sie die Verbote und Regeln für Feuer im Wald. Beim Verdacht eines Feuers, begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr und informieren Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr unter der Nummer 112. Damit retten Sie wertvolle Naturräume, die uns im Klimawandel wichtige Dienste leisten.“
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Gefahren
Der Wald per se ist nicht gefährlich. Allerdings können vor allem Unwetter - Sturm oder Gewitter - im Wald für Gefahren sorgen. Werden Sie im Wald von schlechtem Wetter überrascht, sollten Sie beim Verlassen des Waldes auf den Wegen bleiben und keine ‚Abkürzungen‘ durch Waldbestände wählen.
Achten Sie darauf, wohin Sie treten und was in Ihrer Umgebung passiert. Wege sind im Wald anders als in unserem gewohnten Umfeld und es können unvermittelt Hindernisse oder Gefahrenstellen auftauchen.
Halten Sie sich unbedingt an Absperrungen bei Forstarbeiten und umgehen Sie gesperrte Bereiche weiträumig, da innerhalb Lebensgefahr herrscht. Klettern Sie nicht auf gelagertes Holz und lassen Sie auch Ihre Kinder nicht auf den sogenannten ‚Holzpoltern‘ spielen.
Nach einem Waldbesuch sollten Sie sich nach Zecken absuchen, da durch Zecken Krankheiten übertragen werden können. Wurden Sie von einer Zecke gestochen, suchen Sie bitte Ihren Arzt auf, der Sie auch über die Möglichkeiten einer Zeckenschutzimpfung informiert.
Der Wald mag zunächst fremd wirken. Das muss aber nicht so bleiben, denn bei unserem Umweltbildungsangebot können Sie den Wald unter fachkundiger Begleitung neu kennenlernen.
Geocaching im Staatswald
Grundsätzlich können Sie im Staatswald Geocaches suchen und verstecken. Bevor Sie dies tun, bitten wir Sie aber unser Merkblatt zum Thema Geocaching genau durchzulesen und die dort enthaltenen Hinweise zu beachten.
Pilze, Früchte, Beeren &Co.
Im Wald gibt es schier unendlich viele Pflanzenarten und Pilze zu entdecken. Einige von ihnen sind essbar, manche Pflanzen gelten sogar als Arzneimittel. Doch Sie sollten sich Ihrer Sache ganz sicher sein, bevor Sie eine Pflanze oder einen Pilz essen oder auch nur anfassen. Eine Verwechslung kann dramatische Folgen haben! Im Zweifel also lieber auf den Verzehr verzichten – so sind Sie auf der sicheren Seite.
Früchte, Beeren und Pilze können unter Umständen mit Eiern des Fuchsbandwurms infiziert sein. Um das Risiko einer lebensbedrohlichen Infektion auszuschließen, sollten Sie alles Gefundene vor dem Verzehr gründlich waschen und stark erhitzen. Übrigens sind die Fuchsbandwurmeier mit bloßem Auge nicht erkennbar!
Das Landeswaldgesetz erlaubt im §40 jedem, sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ‚ortsüblichem Umfang‘ anzueignen und Waldpflanzen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen zu entnehmen.
Da ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass fast 40 Prozent unserer Wälder in Privateigentum sind. Hier hat das Gesetz deutlich höhere Duldungspflichten für das Eigentum festgelegt als beispielsweise bei Gärten, Wiesen und Feldern.
Wichtig dabei ist, dass geschützte Pflanzen generell nicht gepflückt werden dürfen und dass Sie auch keine Gipfeltriebe oder Zweige aus Forstkulturen abbrechen. Entnehmen Sie bitte nur die Pflanzen oder Pflanzenteile, die Sie wirklich mit nachhause nehmen möchten. Denn egal ob giftig oder genießbar, jede Pflanze und jeder Pilz hat seinen festen Platz im Ökosystem Wald.
Pilzberatung
Heike Gotter
Waldschulheim Höllhof
Mail: heike.gotter(at)forstbw.de
Tel: 07803 / 9215420
Wild
Der Wald ist voller Tiere, von deren Anwesenheit Waldbesucher im Allgemeinen aber nichts mitbekommen. Wildtiere sind scheu und meiden den Kontakt mit dem Menschen. In einigen seltenen Fällen kann es aber zu einer Begegnung kommen, bei der es einfache Verhaltensregeln zu beachten gilt.
Oberste Priorität ist, das Wildtier niemals anzufassen – egal wie zutraulich es wirkt! Verletzte Tiere können unberechenbar reagieren, Jungtiere mit ‚Menschenduft‘ werden von den Elterntieren verstoßen und tote Tiere können Krankheiten übertragen. Finden Sie ein verletztes Wildtier, dann melden Sie das bitte dem zuständigen Forstbezirk, der unteren Jagdbehörde, dem Jagdausübungsberechtigten bzw. der Polizei. So wird sichergestellt, dass dem Tier schnellstmöglich geholfen werden kann.
Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch, falls sich ein Wildtier mal aus dem Wald in die bebaute Welt ‚verirrt‘, es von besonderen ‚Genüssen‘ im Garten angelockt wird, oder Sie einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier hatten. Versuchen Sie auch hier keinesfalls, das Tier zu fangen, oder mit bloßen Händen zu greifen.
Das Mitnehmen eines toten Tieres in jedem Fall verboten. Wildtiere – auch tote – unterliegen entweder dem Jagdrecht und/oder dem Naturschutzrecht und das unbefugte Aneignen kann einen Straftatbestand (z.B. Wilderei) erfüllen.
Jagd
Um einen gesunden Wildbestand zu erhalten, der an die Gegebenheiten des Ökosystems angepasst ist, muss in unseren Wäldern gejagt werden.
Egal ob die Jagd als Hobby oder Beruf ausgeübt wird - es muss ein erheblicher Aufwand getrieben werden, um die Abschusspläne zu erfüllen.
In den Hauptjagdzeiten sollten Waldbesucher darauf Rücksicht nehmen.
Zum Beispiel sollten in der Dämmerung die festen Wege nicht mehr verlassen werden, um das Wild nicht zu beunruhigen. Gerade Aktivitäten zur Nachtzeit sind für das Wild besonders störend.
FAQ Jagd
Hier finden Sie unsere FAQ zum Thema Jagd
Haustiere
Hunde animieren Ihr Herrchen oder Frauchen zu Ausflügen in die Natur und vielfach ist der Wald Ziel eines ausgedehnten Spaziergangs. Obwohl wir sie vermutlich gar nicht zu Gesicht bekommen, wird die Anwesenheit von Hund und Mensch doch von den Wildtieren registriert. Ihre Reaktionen können unterschiedlich ausfallen, bedeuten für die Tiere jedoch immer eine Stresssituation.
In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen generellen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Hund nur dann frei laufen lassen dürfen, wenn Sie ihn auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können. Ist das nicht der Fall, machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesuchende – vor allem Kinder – begegnen.
Katzen, die gerne mal das Haus verlassen und Ausflüge in Wald und Feld unternehmen, laufen Gefahr zu verwildern. Kommen Katzen unterwegs mit Wildtieren in Kontakt, besteht immer die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Tierarzt über geeignete Maßnahmen und Impfungen, damit Ihre Katze gesund von ihren Ausflügen zurückkehrt.
Fahren und Parken
Ein Waldweg mit Gegenverkehr, Ampelkreuzung an der Wildschweinsuhle und absolutem Halteverbot vor dem Fuchsbau? Zugegeben etwas überspitzt dargestellt, aber die Formulierung macht deutlich, dass motorisierter Fahrzeugverkehr und der Wald nicht so recht zusammenpassen. Warum sollten Sie auch? Erholung findet man im Wald nun mal am besten ohne Motorlärm im direkten Kontakt mit der Natur.
Und dass Autos einfach draußen bleiben müssen, legt schon das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg fest. § 37 regelt, das ‚Betreten des Waldes‘ und sagt aus, dass das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern jeder Art im Wald nicht zulässig ist. Ausnahmen gelten natürlich für die Waldbewirtschaftung und Jagdausübung. Respektieren Sie es also, wenn Menschen, die im Wald ihre Arbeit verrichten Ihnen auf dem Weg 'zur Arbeit' mit ihren Fahrzeugen begegnen.
Zum Parken am Wald suchen Sie am besten ausgeschilderte Parkplätze in der Nähe des Waldes auf. Bitte parken Sie nicht vor Schranken – auch wenn diese geschlossen sind – oder am Rand von Zufahrtswegen zum Wald. Holztransporter oder Erntemaschinen befahren zu teils ungewöhnlich erscheinenden Zeiten die Waldwege und benötigen die gesamte Wegebreite.
Nutzen Sie für Ihren nächsten Waldbesuch wo möglich am besten öffentliche Verkehrsmittel – dann beginnen Erholung und Naturschutz schon auf der Anreise.