1. Warum wird in unseren Staatswäldern in Baden-Württemberg gejagt?
In unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft ist die Anpassung der Wildbestände an ihren Lebensraum für ein intaktes und gesundes Ökosystem Wald sehr wichtig. Wildbestände dürfen nur so hoch sein, dass die Tiere ausreichend Nahrung finden, ohne dabei ihren Lebensraum negativ zu beeinflussen und die nächste Waldgeneration zu gefährden. Zum Beispiel sind junge Bäume die vorrangige Winternahrung der Rehe. Zu viele Rehe können den Wald daher schädigen. Gerade mit Blick auf Anpassung an die Folgen des Klimawandels spielt die Jagd in den Wäldern daher eine entscheidende Rolle. Der Aufbau klimastabiler Mischwälder setzt voraus, dass Baumarten wie die Eiche, die Tanne oder die Elsbeere anwachsen. Dies gelingt nur, wenn man sie vor zu großen Schäden, etwa vor „Verbiss“ durch Rehe oder Rotwild schützt. Jungen Bäume grundsätzlich mit Zäunen zu umgeben oder einzeln zu schützen ist praktisch nicht möglich und keinem Waldbesitzer zuzumuten. Deshalb achten die Försterinnen und Förster, sowie die Jägerinnen und Jäger darauf, dass die Wilddichte in Balance mit einer naturnahen Waldentwicklung gehalten wird. Die Jagd dient außerdem auch der Gesunderhaltung der Wildbestände. Zu hohe Populationsdichten erhöhen das Risiko für Krankheiten, Seuchen und innerartlichen Stress durch die Konkurrenz um Nahrung und Lebensraum. Nicht zuletzt ermöglicht es die Jagd, der Bevölkerung das schmackhafte und wertvolle Wildfleisch anzubieten.
2. Wer ist verantwortlich für die Jagd im Staatswald
Etwa 2/3 der Staatswaldflächen betreut ForstBW als sogenannte Regiejagd selbst. Hier tragen unsere 21 Forstbezirke und direkt vor Ort die Revierleiterinnen und Revierleiter dafür die Verantwortung, dass die Wildbestände an den Lebensraum angepasst werden. 1/3 der staatl. Flächen sind an private Jäger verpachtet.
Die staatlichen Jagdflächen entsprechen etwa 10% der gesamten Jagdfläche in Baden-Württemberg.
3. Warum werden Gesellschaftsjagden durchgeführt?
Gesellschaftsjagden, meist in Form von Sammelansitzen oder Drückjagden, bei denen mehrere Jäger, Treiber und Hunde gemeinsam jagen, sind ein wichtiger Baustein, um die Wildbestände möglichst störungsarm anzupassen. Wenn im Rahmen weniger, intensiver Jagdtage viele Rehe oder Wildschweine erlegt werden, müssen die Jägerinnen und Jäger weniger auf der Einzeljagd erlegen. Damit geht die Störung im Wald deutlich zurück.
4. Welche Tierarten werden im Staatswald gejagt?
Im Staatswald wird hauptsächlich auf sogenanntes Schalenwild (Rehe, Wildschweine, Rotwild) gejagt. Regional kommen noch Gams-, Dam- und Sikawild dazu.
5. Nach welchen Kriterien und wie wird das Wild im Staatswald bejagt?
ForstBW legt hohe ethische Maßstäbe an die Jagd im Staatswald an. Um diesen gerecht zu werden, werden möglichst effektive Jagdarten angewandt und hohe Anforderungen an die Fertigkeiten der jagenden Personen gestellt. Grundsätzlich bilden, neben der Effektivität der Jagd, wildbiologische Erkenntnisse, Aspekte des Tierschutzes und die Verwertbarkeit des Wildbrets die Basis des jagdlichen Handelns.
Im Staatswald ist es wichtig, Wildtierpopulationen im Gleichgewicht mit dem Ökosystem Wald und den übrigen darin verfolgten Zielen zu halten. Deshalb legt ForstBW z.B. viel Wert auf einen natürlichen Altersklassenaufbau sowie auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis innerhalb von Wildtierpopulationen. Darüber hinaus wird die Jagd schwerpunktmäßig dort ausgeübt, wo sie der Verjüngung der Bäume und der Stabilisierung der Wälder am meisten nützt.
6. Wer darf im Staatswald jagen?
Die überwiegende Mehrzahl der jagenden Personen im Staatswald sind sog. Mithelfende Jäger, die eine befristete Jagderlaubnis im Staatswald erhalten. Mithelfender Jäger kann jeder werden, der einen gültigen Jagdschein hat und bereit ist, an den jagdlichen Zielen von ForstBW mitzuwirken. Darüber hinaus jagen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ForstBW und der Landesforstverwaltung im Staatswald mit.
Auf rund 30% der Staatswaldflächen ist das Jagdausübungsrecht auch an private Jäger verpachtet, die dort gemäß den jagdlichen und waldbaulichen Zielen von ForstBW die Jagd selbständig organisieren und ausüben.
7. Welche Vorgaben gibt es für die Jägerinnen und Jäger im Staatswald?
Wer im Staatswald jagen möchte, muss die Ziele, die ForstBW mit der Jagd im Staatswald verfolgt, verstehen und bereit sein, an diesen mitzuwirken. Ferner wird von allen Mitjägern ein hohes Maß an Geschick und Engagement mit Blick auf das „jagdliche Handwerk“ erwartet. Wer an Bewegungsjagden teilnehmen möchte, muss einen aktuellen Nachweis über die entsprechende Treffsicherheit auf bewegte Zielscheiben, z.B. den laufenden Keiler oder im Schießkino, vorlegen. Die Verwendung von bleifreier Munition ist vorgeschrieben.
8. Gibt es bestimmte Jagd- oder Ruhezeiten für das Wild?
Natürlich gelten auch im Staatswald die gesetzlichen Schonzeiten für das Wild. Zusätzlich legen die Jägerinnen und Jäger vor Ort sogenannte Jagdruhezeiten fest, wenn es sinnvoll erscheint. Durch diese sog. Intervallbejagung erhält das Wild mehr störungsfreie Phasen. Dies kann auch ein Beitrag zu geringeren Wildschäden und zur Gesunderhaltung der Wildtierpopulation sein.
9. Warum ist Wildbret ein wertvolles Lebensmittel?
Mehr „Bio“ geht nicht. Das Fleisch von heimischen Wildtieren ist ein regionales, klimafreundliches, gesundes und ethisch einwandfrei erzeugtes Lebensmittel, das weder lange Transportwege noch große Wassermengen noch Stallhaltung benötigt.
Die Jägerinnen und Jäger sind geschult, auf die Hygiene bei der Verarbeitung des Wildes zu achten, so dass heimisches Wildfleisch zu einem wertvollen Lebensmittel, einem echten Genussmittel wird.
10. Wo kann ich Wildfleisch aus heimischen Wäldern kaufen?
Die Forstbezirke von ForstBW bieten Wildbret aus den heimischen Staatswäldern zum Kauf an („in der Decke“, d. h. am Stück und mit Fell; es wird aber gerne die Zerlegung und Veredlung durch fachkundige Metzger vermittelt). Am besten informieren Sie sich über unsere interaktive Karte, welcher Forstbezirk für Sie der nächstgelegene ist.