Waldentwicklungstypen - WET


ForstBW steht für eine nachhaltige und naturnahe Waldwirtschaft, die es ermöglicht, gleichzeitig eine Vielzahl Leistungen für die Gesellschaft und die Umwelt zu erbringen.
Die Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen (WET) setzt die allgemeinen Grundsätze naturnaher Waldwirtschaft in konkrete Behandlungsprogramme um.

In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde die WET-Richtlinie umfassend weiterentwickelt. Dabei wurden neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis und gesellschaftliche Anforderungen aufgenommen, artenschutzrechtliche und naturschutzfachliche Regelungen sowie FFH-Vorgaben integriert, Risiken aus Klimaveränderungen berücksichtigt und Anpassungsstrategien entwickelt, zertifizierungskonforme Behandlungsmodelle erarbeitet und Vorgaben zur Jungbestandspflege aufgenommen. Es wurde nicht nur forstliches Expertenwissen genutzt, sondern auch das waldbauliche Erfahrungswissen aus der Praxis sowie das Wissen der Kolleginnen und Kollegen der Naturschutzverwaltung aus ihrer täglichen Naturschutzarbeit eingebunden. 

ForstBW hat den Prozess der Weiterentwicklung von Beginn an bewusst transparent gestaltet. In einem breit aufgesetzten Konsultationsverfahren wurden die Vorstellungen waldbaulicher Standards mit Umweltverbänden, Vertreterinnen und Vertretern der Holzindustrie, mit kommunalen Spitzenverbänden, den Berufsverbänden und mit weiteren interessierten Stakeholdern intensiv diskutiert. Neben Austausch und Dialog ging es dabei auch um eine weitere Qualitätssicherung durch Einbindung internen und externen Sachverstandes.

Die waldbaulichen Behandlungskonzepte sind abgestimmt auf die ökologischen Ansprüche der verschiedenen Baumarten. Besonders bei den Schattbaumarten soll die Bewirtschaftung noch stärker an der Stetigkeit der Waldentwicklung ausgerichtet werden. So sind zukünftig die Buchen- und Tannen-Mischwälder sowie die auf dafür geeigneten Standorten stockenden Fichtenwälder im Staatswald grundsätzlich als Dauerwälder zu behandeln. Für den Erhalt lichtbedürftiger Baumarten und mit ihnen assozierter Tier- und Pflanzenarten zeigt die Richtlinie ebenso Ansatzpunkte auf. Gastbaumarten können nicht zuletzt zur Erhöhung der Klimatoleranz ökosystemverträglich beigemischt werden.
 
Die Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen bietet eine weite Palette forstlich anerkannter sowie rechts- und zertifizierungskonformer waldbaulicher Behandlungsprogramme. Sie gibt damit allen Waldbesitzern die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Zielsetzung das jeweils passende Verfahren auszuwählen. Im Staatswald Baden-Württemberg ist sie ab 01.04.2014 verbindlich umzusetzen. Sie hebt gleichzeitig die Jungbestandspflege-Richtlinie aus dem Jahr 1997 auf. Kommunale und private Waldbesitzer können die Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen ebenfalls anwenden.

Die Richtlinie wird den Beschäftigten sowohl als Broschüre als auch digital zur Verfügung gestellt. Für einen erfolgreichen Transfer in die Praxis sorgt eine Fortbildungsoffensive, die in den flächenbedeutsamsten Waldentwicklungstypen begonnen wird.