Holzverkauf bei ForstBW

Die jährlich zu vermarktende Holzmenge aus dem Staatswald des Landes Baden-Württemberg beträgt ca. 2,2 Mio. Kubikmeter.
Grundlage aller Holzverkäufe an gewerbliche Kunden bilden die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe aus dem Staatswald Baden-Württemberg (AVZ) sowie die Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz.
Kommunale und private Waldbesitzende, die Ihr Holz verkaufen möchten, wenden sich bitte an ihre zuständige untere Forstbehörde bei den Landratsämtern, die Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.