Forst Baden-Württemberg (ForstBW) ist seit 01.01.2020 eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, welche der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterliegt. 

Die zentralen Organe von ForstBW sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Beirat. Sie lenken in unterschiedlichen Funktionen die Geschicke des Unternehmens. 

Zuständigkeiten, Aufgaben und Zusammenarbeit der einzelnen Organe sind im Gesetz über die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden Württemberg (ForstBW-Gesetz "ForstBWG") geregelt.