Wir planen die Zukunft des Waldes


Nachhaltig seit 300 Jahren
Im Laufe des 18. Jahrhunderts erkannte man, dass die Wälder Gefahr liefen übernutzt und ausgeplündert zu werden. Eine ungeregelte, beliebige Waldnutzung war nicht länger tragbar. In Baden-Württemberg wurde die Einführung eines geordneten Verfahrens zur Sicherung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung  im gesamten öffentlichen Wald beschlossen (siehe: Mehr zum Thema - Badisches Forstgesetz  von 1833). Daraus entstand eine forstliche Betriebsplanung, die sogenannte „Forsteinrichtung“.


Heute erfolgt meistens im Abstand von zehn Jahren in den staatlichen und kommunalen Waldflächen eine  Inventur,  auf deren Grundlage ein Plan für das weitere Wirtschaften entwickelt wird.

 

Für die Zukunft im Einsatz
Die Forsteinrichterinnen und Forsteinrichter erfassen für diese periodische Betriebsplanung zunächst den Zustand von Bäumen und Waldflächen (Inventur). In einem zweiten Schritt kontrollieren sie, wie die zuletzt vereinbarten Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die geplanten ökologischen und wirtschaftlichen Ziele im Wald (Vollzug) erreicht werden konnten. Auf der Grundlage dieser  Inventur- und Vollzugsergebnisse entsteht eine neue Naturalplanung für die nächsten 10 Jahre.

Das Landeswaldgesetz formuliert die Grundsätze, nach denen unsere Wälder gepflegt werden. Viele wichtige Aspekte, wie zum Beispiel Naturschutz, Bodenschutz, Landschaftspflege, Erholung müssen nachhaltig gesichert werden. (Siehe INFO-BOX "Brundtlandt-Formel")

 

Das Ziel: Den nachwachsenden Rohstoff Holz nachhaltig produzieren und umweltschonend nutzen
Durch die Planung wird sichergestellt, dass in unseren Wäldern  nachhaltig Holz genutzt wird. Damit wird dieser wertvolle, CO² - neutrale und ökologische Rohstoff regional erzeugt und kann hier im Land weiter verarbeitet werden. Darüber hinaus wirkt die planmäßige Bewirtschaftung unserer Wälder dem  umstrittenen Import von Tropenhölzern entgegen.


Im Sinne von Mensch und Umwelt

Auf diese Weise  schaffen die Forsteinrichterinnen und Forsteinrichter in Baden-Württemberg die planerische Voraussetzung  für einen maßvollen, geregelten Umgang mit der uns anvertrauten Natur und stellen eine langfristige Produktion des wertvollen Rohstoffs Holz sicher - getreu des ForstBW-Leitsatzes „Wir schaffen Zukunft“.