Ab dem 1. Mai jeden Jahres darf an der Nagoldtalsperre geangelt werden. In Absprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde der Beginn der Angelsaison nun dauerhaft auf den 1. Mai verlegt.
In den letzten Jahren konnten an der Nagoldtalsperre gute Angelergebnisse erzielt werden, sodass Angelfreunde sicher auf ihre Kosten kommen werden.
Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Merkblättern unter Downloads.
Sie haben Interesse an einer Jahresangelkarte an der Nagoldtalsperre?
Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich oder per Mail mit den entsprechenden Unterlagen (kurzes Schreiben / Karte für Vor- oder Hauptsperre / persönliche Kontaktdaten / Kopie des gültigen Fischereischeins) beim Forstbezirk Mittlerer Schwarzwald.
Fischer, die im Vorjahr keine oder unvollständig ausgefüllte Fangblätter abgeliefert haben, erhalten keine Fischereierlaubnis. Ohne gültigen Fischereischein ist keine Genehmigung möglich.
ForstBW, Forstbezirk Mittlerer Schwarzwald
Hartranftstr. 19
72250 Freudenstadt
Mail: mittlerer-schwarzwald(at)forstbw.de
Tel: 07441 / 8684995