Fischerei an der Nagoldtalsperre Erzgrube

Ab dem 1. Mai jeden Jahres darf an der Nagoldtalsperre geangelt werden. In Absprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde der Beginn der Angelsaison nun dauerhaft auf den 1. Mai verlegt.

 

In den letzten Jahren konnten an der Nagoldtalsperre gute Angelergebnisse erzielt werden, sodass Angelfreunde sicher auf ihre Kosten kommen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Merkblättern:

Merkblatt Erzgrube - Hauptsperre

 

Fangblatt Nagoldtalsperre - Hauptsperre

 

Merkblatt Erzgrube - Vorsperre

 

Fangblatt Nagoldtalsperre - Vorsperre

 

Sie haben Interesse an einer Jahresangelkarte an der Nagoldtalsperre?

Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich oder per Mail mit den entsprechenden Unterlagen (kurzes Schreiben / Karte für Vor- oder Hauptsperre / persönliche Kontaktdaten / Kopie des gültigen Fischereischeins) beim Forstbezirk Mittlerer Schwarzwald:


ForstBW, Forstbezirk Mittlerer Schwarzwald

Hartranftstr. 19, 72250 Freudenstadt

Mail: mittlerer-schwarzwald@forstbw.de

Tel: 07441/8684995


Fischer, die im Vorjahr keine oder unvollständig ausgefüllte Fangblätter abgeliefert haben, erhalten keine Fischereierlaubnis. Ohne gültigen Fischereischein ist keine Genehmigung möglich.