Das Fischereirecht

Im ehemals württembergischen Landesteil wird das Fischereirecht des Landes von den ForstBW Forstbezirken verwaltet, im ehemals badischen Landesteil vom Landesbetrieb Vermögen- und Bau Baden-Württemberg.

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die ForstBW Forstbezirke bzw. an den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg.

 

Für die Ausübung der Fischerei im baden-württembergischen Teil des Bodensees ist der ForstBW Forstbezirk Altdorfer Wald zuständig.

 

Sie vergibt als sogenannte Patentausgabestelle auch die Berufsfischereipatente für die Berufsfischerei auf dem Bodensee.