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Simone Schuldis / stock.adobe.comSimone Schuldis / stock.adobe.com

1. Wie verpachtet ForstBW Staatswaldflächen für eine Windkraftnutzung?

Um zu gewährleisten, dass unter den möglichen Interessenten Chancengleichheit herrscht und gleichzeitig ein marktkonformer Preis für die Verpachtung einer Staatswaldfläche zum Zwecke der Nutzung für Windenergieanlagen durch Dritte erzielt wird, bedient sich ForstBW eines Angebotsverfahrens (Ausschreibung) als Regelverfahren. Auf dieser Grundlage werden potenzielle Projektierer und Betreiber aufgefordert, bei Interesse ein Angebot abzugeben. In wenigen Ausnahmefällen kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch ein beschleunigtes vereinfachtes Bieterverfahren angewandt werden.

Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung des Vermarktungsverfahrens für Staatswaldflächen.

 

2. Wie werden die Flächen von ForstBW für ein Angebotsverfahren ausgewählt?

Für die Vermarktung landeseigener Waldflächen werden gegenwärtig vorrangig Flächen ausgewählt, die eine gute Prognose haben, dass dort auch die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden können. Dies ist insbesondere bei den im Zuge der aktuell laufenden Vorranggebietsplanungen der Regionalverbände berücksichtigten Flächen zu erwarten. ForstBW prüft aus forstlicher Sicht, ob irgendwelche die Windkraft ausschließende Restriktionen bekannt sind. Hierzu werden die Vorort-Kenntnisse der Forstbezirke abgefragt. Ebenfalls werden die Standortgemeinden im Vorfeld kontaktiert und dortiges Wissen über die Flächen abgefragt. Sofern diese Prüfungen keine bekannten Ausschlusskriterien hervorbringen, können solche Flächen in einem Angebotsverfahren für die Windkraft bereitgestellt werden werden. 

3. Welcher Wert wird für eine geeignete Windhöffigkeit herangezogen?

Gegenwärtig zeigt sich, dass ein Windkraftbetrieb schon ab ca. 190 Watt/m2 wirtschaftlich möglich ist. Die Nachfrage nach „windschwächeren Standorten“ nimmt an Bedeutung zu, da die neuen leistungsstärkeren Schwachwindenergieanlagentypen auch dort zunehmend wirtschaftlich betrieben werden können.

4. Wieviel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windkraftanlage nimmt nach Abschluss der Bauphase eine Fläche von durchschnittlich 0,5 Hektar für den konkreten Windkraftanlagenstandort in An-spruch, der damit nicht mehr dem Wald zu Verfügung steht. Für die Bauphase wird eine zusätzliche Waldfläche von durchschnittlich 0,2 - 0,4 Hektar als Arbeits- und Lagerfläche pro Windkraftanlage benötigt. Diese wird nach Abschluss der Baumaßnahmen jedoch wieder aufgeforstet oder rekultiviert und somit wieder zu Waldfläche. Prinzipiell werden die Eingriffe in den Wald auf das absolut notwendige Maß beschränkt und bestehende Freiflächen (z. B. vorhandene Waldwege, Wegeränder, sonstige Freiflächen) berücksichtigt, um keine unnötigen Bäume zu fällen.

5. Welche Anzahl an Windrädern sind auf einer Waldfläche theoretisch möglich?

Je nach den örtlichen Gegebenheiten beträgt der Abstand zwischen den Wind-kraftanlagen erfahrungsgemäß ca. 300 m bis 600 m Dies entspricht einem kalkulatorischen Flächenteiler von ca. 25 bis 30 Hektar je Windkraftanlage. Beispielsweise wäre hiernach auf einer 150 Hektar großen Waldfläche die Errichtung von fünf bis sechs Windkraftanlagen möglich.

6. Welche tatsächliche Anzahl an Windrädern werden gebaut?

Grundsätzlich kann die Frage nach einer maximalen Windenkraftanlagenanzahl auf einer von ForstBW ausgeschriebenen Fläche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final beantwortet werden. Der Projektierer hat zunächst noch umfangreiche Voruntersuchungen vorzunehmen (u.a. Windmessungen über mehrere Monate, artenschutzrechtliche Untersuchungen im Jahresverlauf, Topografie und Erschließbarkeit des Geländes). All diese Faktoren gehen in die weiteren Planungen ein und ergeben schließlich das Parklayout. Die tatsächliche Anzahl an Windrädern und deren genaue Standorte werden dann aufgrund der endgültigen Planungen erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bindend festgelegt und liegt öfters auch unterhalb der theoretisch errechneten Anzahl. 

7. Orientieren sich die ausgeschriebenen Flächen im Staatswald an einem besonderen Baumbestand?

Es werden in der Regel größere Flächen ausgeschrieben, um eine optimale Planung für einen Windpark zu ermöglichen. Kritische Flächen werden für die Planung explizit ausgenommen. Auch auf besonders wertvolle Waldbestände wird Rücksicht genommen. Hierauf wirkt ForstBW bei der Abstimmung mit dem Projektierer bei der Planung der Windradstandorten hin.

8. Wie erfolgt die Information über ein neues Angebotsverfahren?

Die von ForstBW für eine Windkraftnutzung angebotenen Staatswaldflächen werden auf der Homepage von ForstBW veröffentlicht und sind für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar. Alle Projektierer, welche Windenergieanlagen planen und bauen und sich auf die Interessentenliste von ForstBW stehen oder sich eintragen lassen, werden direkt durch ForstBW über neue Angebotsverfahren informiert. Weitere Interessenten können die Bewerbungsunterlagen bei ForstBW anfordern. Ebenfalls werden Informationen zu bereits verpachteten Flächen auf der Homepage veröffentlicht.

9. Nach welchen Kriterien werden die Angebote bewertet?

Bei der Bewertung der Angebote der Bewerber wird zum einen die Höhe des angebotenen Pachtentgeltes und zum anderen die von den Bewerbern vorzulegenden Projektbeschreibungen und -Planungen im Verhältnis 60 : 40 bewertet.

Für beides werden bei der Bewertung Punkte vergeben, woraus sich objektiv und rechnerisch ein Ranking ergibt. Dem Erstplatzierten wird dann ein Pachtvertrag angeboten.
 

10. Über welchen Zeitraum findet eine Verpachtung statt?

Ein Verpachtungsvertrag hat in der Regel eine Dauer von 25 Jahren. Eine eventuelle Verlängerung ist möglich, falls nach 25 Jahren ein weiterer Betrieb des Windparks wirtschaftlich erfolgen kann und sinnvoll erscheint.

 

11. Wie ist der zeitliche Ablauf eines Angebotsverfahrens?

Nach Veröffentlichung des Angebotsverfahrens haben Bewerber ca. sechs bis acht Wochen Zeit, um Ihre Bewerbungen einzureichen. Nach anschließender Sichtung und Bewertung wird der nach seinem Pachtangebot und seiner Projektplanung erstgerankte Bewerber ausgewählt. Mit diesem wird ForstBW einen Gestattungsvertrag abschließen, was im Durchschnitt 3 bis 5 Monate nach der Veröffentlichung erfolgt.

Der zukünftige Vertragspartner kann danach mit seinen vertieften Planungen und Untersuchungen zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens beginnen. Dies dauert i. d. R. mindestens zwei Jahre. Anschließend erfolgt die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsphase.  
Bis sich die ersten Windenergieanlagen drehen, vergehen bisher durchschnittlich 4 bis 7 Jahre. Eine schnellere Umsetzung inclusive der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird auf politischer Ebene angestrebt.