Zum Hauptinhalt springen

Lieferketten bei ForstBW

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und gilt ab dem 01.01.2024 auch für Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland. ​

Es regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorschriften in globalen Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. ​

Für den Kontakt zur Menschenrechtsbeauftragten, sowie für Hinweise zu Pflichtverletzungen nach dem LkSG stellen wir Ihnen bei ForstBW eine interne Meldestelle bei der Stabsstelle Vorstandsbüro der Betriebsleitung bereit. Hinweise können über die Kontakt-Mailadresse lieferketten(at)forstbw.de gemeldet werden und werden dort vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person wird geschützt. ​

Wir bitten Sie ausdrücklich, nur begründete und ernsthafte Hinweise einzureichen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Falschmeldungen.​

FostBW Kontakt-Lieferketten
Mail: lieferketten(at)forstbw.de
 


Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten von Lieferketten