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Waldschutzgebiete: Bann- und Schonwälder

Im Landeswaldgesetz Baden-Württemberg finden sich zwei Kategorien von Waldschutzgebieten: Die Bannwälder und die Schonwälder. Beide Schutzgebietskategorien sind die Säulen des Waldschutzgebietsprogramms und der neu überarbeiteten Waldschutzgebietskonzeption Baden-Württemberg. Ein Großteil der Waldschutzgebiete ist im öffentlichen Wald ausgewiesen. 

In den Bannwäldern (und den Kernzonen der Biosphärengebiete) findet keine forstliche Bewirtschaftung statt. Sie werden dauerhaft ihrer eigendynamischen Entwicklung überlassen (sog. Prozessschutz) und dienen der Erforschung verschiedener Waldökosysteme. 
 
Neben ihrem hohen naturschutzfachlichen Wert liefern diese „Urwälder von morgen“ wertvolle Informationen für eine auf ökologischen Erkenntnissen beruhende Forstwirtschaft. In ausgewählten Bannwäldern werden in regelmäßigen Abständen Waldstrukturaufnahmen (Waldstrukturdiversität) und weitere wissenschaftliche Untersuchungen durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg durchgeführt. 
 
Die Bannwald-Idee hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Bereits im Jahr 1911 entstand der erste Bannwald „Wilder See“ bei Baiersbronn im Schwarzwald. Im Staatswald sind derzeit 7.512 Hektar als Bannwald bzw. als Biosphärengebietskernzone ausgewiesen.  


Diese Prozessschutzflächen werden durch die Waldrefugien und Habitatbaumgruppen des Alt- und Totholzkonzepts vernetzt. Damit unterliegen über 8 % des von ForstBW betreuten Staatswalds dem Prozessschutz. 

In diesen „Urwäldern von morgen“ sollen Alters- und Zerfallsphasen ungestört ablaufen. So fördern wir gezielt die Tier- und Pflanzenarten, die an solche Waldstrukturen gebunden sind. Mit der Zusatzfunktion der Umweltbildung und einem einzigartigen Naturerlebnis erfüllen die Bannwälder auch gesellschaftliche Funktionen. 
 

Im Gegensatz zu den Bannwäldern findet in den Schonwäldern eine auf den Schutzzweck ausgerichtete Bewirtschaftung oder Pflege statt (z.B. Aufnahme einer besonderen oder historischen Bewirtschaftungsform, Förderung seltener Baumarten oder eines besonderen Bestandesaufbaus, Pflegemaßnahmen zugunsten schützenswerter Tier- und Pflanzenarten). Die Schonwälder werden ebenfalls durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt wissenschaftlich betreut. Aktuell sind im Staatswald 9.843 Hektar Schonwald rechtskräftig ausgewiesen.