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Hinweisgeberschutz bei ForstBW

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gem. § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.​

Für Hinweise zu Verstößen nach dem HinSchG stellen wir Ihnen bei ForstBW eine interne Meldestelle bei der Stabsstelle Vorstandsbüro der Betriebsleitung bereit. Solche Verstöße können per Mail an compliance(at)forstbw.de weitergegeben werden und werden dort vertraulich behandelt. ​

Die Identität der hinweisgebenden Person wird geschützt. Wir bitten Sie ausdrücklich, nur begründete und ernsthafte Hinweise einzureichen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Falschmeldungen.​