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Christian Wegmann / ForstBWChristian Wegmann / ForstBW

Fischerei im Bodensee

Wer die Fischerei auf dem Bodensee von Kressbronn bis Konstanz ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins und einer für den entsprechenden Gewässerabschnitt gültigen Angelerlaubnis sein. Angelerlaubnisscheine für den baden-württembergischen Teil des Bodensees erhalten Sie beim Forstbezirk Altdorfer Wald.

Antragsstellung & Antragsverfahren:

Bitte stellen Sie Ihre Anträge schriftlich und vollständig. Auch dann, wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Angelerlaubnis hatten. Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung!

Barzahlung und Direktmitnahme sind nicht möglich!

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung bei jedem Antrag beizufügen:

  1. Bestellschein Angelerlaubnisschein 
  2. Kopie deutscher Fischereischein, auch dann, wenn Sie uns diesen bereits in der Vergangenheit zugesandt haben (die stichprobenhafte Prüfung des Originals bleibt vorbehalten)
  3. Termingerechte Rücksendung Ihres Fischfang- Statistikheftchens (bis zum 31. Januar) aus dem Vorjahr!
  4. Die Fischereiberechtigung für das folgende Jahr kann erst nach der Rückgabe des Heftes gelöst werden (Ausnahme bei Beantragung im Oktober bis Dezember, wenn Sie noch bis 31.12. angeln wollen; hier Beantragung möglich, Nachsendung zum Termin erforderlich). Die Rechnung wird mit dem Ausstellen des Angelerlaubnisscheins fällig und dieser ist erst nach Bezahlung gültig.
  5. Bei Zahlungsverzug sperren wir Sie von zukünftigen Angelerlaubnisscheinausgaben.
  6. ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis, auch dann, wenn Sie uns diesen bereits in der Vergangenheit zugesandt haben

Wir bitten Sie um etwas Geduld. Die Bearbeitungszeit beträgt 2-4 Wochen. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet.

Preise der Angelerlaubnisscheine

 Boot & UferUfer
Jahreskarte80,00€40,00€
Jahreskarte ermäßigt40,00€20,00€
Monatskarte40,00€20,00€
Monatskarte ermäßigt20,00€10,00€

In diesen Preisen ist die jeweilige Umsatzsteuer enthalten. 

Wir schicken Ihnen die Angelerlaubnis mit der Rechnung zur Überweisung zu.

Die Rechnung wird mit dem Ausstellen des Angelerlaubnisscheins fällig und dieser ist erst nach Bezahlung gültig. Bei Zahlungsverzug sperren wir Sie von zukünftigen Angelerlaubnisscheinausgaben.


Alternative Ausgabestellen

beim Vermögen und Bau BW,
Amt Konstanz, Mainaustraße 211,
78464 Konstanz, Tel.: 07531-8020-245

Monatskarten für Boot und das baden-württembergische Ufer erhalten Sie auch bei den nachfolgenden Stellen (hier auch Barzahlung und Direktmitnahme möglich):

Tourist- Information Friedrichshafen
Bahnhofplatz 2
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541/20355444

An diesen Stellen erhalten Sie nur die Monatskarten für das Ufer: 

Tourist- Information Kressbronn
Nonnenbacher Weg 30
Bahnhof (EG)
88079 Kressbronn
Tel.: 07543-96650
 
Tourist- Information Langenargen
Obere Seestraße 2/2
88085 Langenargen,
Tel.: 07543-933092