Die neue Waldnaturschutzkonzeption 2030
ForstBW trägt mit der Bewirtschaftung des Staatswaldes in Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung. Wir sind größter Naturraummanager des Landes und legen ein besonderes Augenmerk auf den Naturschutz – über die Vorgaben des Landeswaldgesetzes hinaus.
ForstBW beteiligt sich mit der Waldnaturschutzkonzeption 2030 an einem zielgerichteten Waldnaturschutz auf der gesamten Landesfläche, der die aktuellen gesellschaftlichen, rechtlichen und naturalen Herausforderungen berücksichtigt. Die Konzeption haben wir in Zusammenarbeit mit der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg (LFV), der Forstlichen Versuchsanstalt (FVA) und zahlreichen weiteren Partnern erstellt. Als umfassendes Konzept für alle Waldbesitzarten spiegelt sie das Ergebnis eines gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses um die vordringlichen Themen des Waldnaturschutzes bis 2030 wider.
Leitbild für die Konzeption ist ein zukunftsorientiertes und multifunktionales Waldmanagement, welches lokale und regionale Gegebenheiten wie auch alle Schutzgüter im Blick behält. Die Konzeption bildet die Grundlage für die künftigen Waldnaturschutzmaßnahmen bei ForstBW.
Sie gliedert sich in insgesamt drei Module:
- Das erste Modul dient der Einleitung und Einordnung hinsichtlich politischer und gesetzlicher Verpflichtungen und beschreibt detailliert den Rahmen der Konzeption.
- Das zweite Modul bietet eine kompakte Übersicht und ist zur allgemeinen Information sowie praktischen Anwendung gedacht; sie wird auch in gedruckter Form verfügbar sein.
- Das dritte Modul umfasst detailliertere Ausführungen der Handlungsfelder sowie Hintergrundinformationen, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit jedem Aspekt der Waldnaturschutzkonzeption ermöglichen.
Weitere Informationen
- Vorstellung der Waldnaturschutzkonzeption 2030 - Modul I und II.
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/wald-und-naturerlebnis/wald-im-klimawandel/waldstrategie-bw/waldnaturschutz/
- https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/waldnaturschutz/weiterentwicklung-waldnaturschutzkonzeption
- https://www.forstbw.de/schuetzen-entwickeln/waldnaturschutz
Handlungsfeld 1: Regionaltypische, naturnahe Wälder

Wir erhalten regionaltypische und naturnahe Waldgesellschaften. Dadurch fördern wir aktiv den Anteil an gebietsheimischen Baumarten.
Handlungsfeld 3: Wald und Wasser

Durch Maßnahmen wie etwa der Renaturierung von Mooren sichern und erhalten wir nasse Standorte im Staatswald.
Handlungsfeld 5: Monitoring der Waldbiodiversität

Die Forstliche Versuchsanstalt etabliert ein landesweites, repräsentatives Biodiversitätsmonitoring im Wald. Wir unterstützen dieses Projekt, indem wir Stichprobenflächen zur Verfügung stellen.
Handlungsfeld 7: Biotopverbund Wald

Der Biotopverbund ist ein Querschnittsthema. Flächen und Maßnahmen aus den Handlungsfeldern „Lichtwald“, „Wald und Wasser“, „Prozessschutz“ und „Umgang mit natürlichen Störungsereignissen werden berührt, da sie Verbundelemente sind. ForstBW beteiligt sich z.B. durch die Gestaltung von Waldinnen und -außenrändern.
Handlungsfeld 9: Praxisorientiert Forschen

Die Forstliche Versuchsanstalt (FVA) als Ressortforschungseinrichtung, ist für die anwendungsorientierte Forschung in sämtlichen waldbezogenen Themen zuständig. Wir unterstützen die FVA durch Flächenbereitstellung und Zuarbeiten und befinden uns in intensivem Austausch.
Handlungsfeld 2: Lichte, offene Wälder

Wir stoßen bis 2030 sechs neue Projekte im Bereich Mittelwald-, Niederwald- oder Waldweideprojekte an. Insbesondere lichte Waldstrukturen beherbergen große Anteile heimischer Artenvielfalt im Wald. Ihr Fortbestehen hängt von der Wiederaufnahme historischer Nutzungen ab.
Handlungsfeld 4: Spezielles Artenmanagement

Wir erhalten und fördern Populationen besonders bedrohter Arten, sog. Fokusarten (z.B. Blauschwarzer Eisvogel Limenitis reducta) durch gezielte Maßnahmen, wie beispielsweise das Management von Lichtwaldarten.
Handlungsfeld 6: Prozessschutz

Mit Hilfe mehrerer Bausteine schützen wir den natürlichen Prozess auf 10% der Staatswaldflächen. Dazu gehören unter anderem Bannwälder, Waldrefugien und Habitatbaumgruppen.
Handlungsfeld 8: Umgang mit natürlichen Störungsereignissen

Wir beziehen Störungsflächen in die Festlegung von Waldrefugien ein. Insbesondere bei Flächen mit stehendem, starkem Totholz, unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Eignung. Zudem integrieren wir Artenförderungsziele in die Bearbeitung von Störungsflächen, wodurch eine enge Verbindung zum Handlungsfeld „Lichtwald“ entsteht.
Handlungsfeld 10: Kommunikation und Beratung

Wir kommunizieren unsere Ziele transparent gegenüber der Öffentlichkeit und besonders gegenüber der ansässigen Bevölkerung.