Besondere Bewirtschaftung für besondere Schutzzwecke

Im Gegensatz zum Bannwald ist in den Schonwäldern die Bewirtschaftung nicht komplett ausgesetzt. Grundlage eines Schonwalds ist vielmehr die Festlegung eines bestimmten Schutzzwecks, auf den hin die Bewirtschaftung ausgerichtet ist.

In Schonwäldern unterliegt die Bewirtschaftung also bestimmten Auflagen, die in der Schutzgebietsverordnung des jeweiligen Schonwaldes aufgelistet sind. Von der alle 10 Jahre wiederkehrenden ‚Forsteinrichtung‘ wird die Einhaltung der Auflagen überprüft und in einem Maßnahmenplan umgesetzt. Zusätzlich wird die Erreichung der Schutzziele durch Forschungsprojekte der Forstlichen Versuchsanstalt Baden-Württemberg überwacht.

Die Schutzziele können in den Schonwäldern ganz unterschiedlich sein. Beispielsweise soll eine Optimierung der Lebensbedingungen für einzelne Tier- und Pflanzenarten stattfinden, bestimmte Waldgesellschaften erhalten, oder historische Waldformen wiederhergestellt werden. Eine Optimierung der Lebensbedingungen findet zum Beispiel für das Auerhuhn statt, in dem bestimmte Landschafts- und Waldformen erhalten, bzw. wiederhergestellt werden.

Die reguläre naturnahe Waldwirtschaft reicht in Schonwäldern also vielfach nicht aus, um den Schutzzweck zu erfüllen. Aber auch den Mehraufwand nehmen wir von ForstBW gerne auf uns, um Ihnen jetzt und in Zukunft die Vielfalt der Wälder zu erhalten.