Aktionsplan Auerhuhn
Naturschutzrelevante Verfahrens- und Qualitätsstandards bei ForstBW im Hinblick auf die Erhaltung des Auerhuhns (Aktionsplan Auerhuhn)
Der Aktionsplan Auerhuhn (APA, 2008) dient der koordinierten und in die
Waldnutzung integrierten Umsetzung von Auerhuhnschutz- und
Erhaltungsmaßnahmen im Schwarzwald.
Oberstes Ziel des Aktionsplanes ist der Erhalt einer überlebensfähigen, ausreichend vernetzten Auerhuhnpopulation im Schwarzwald. Das bedeutet konkret:
- Die derzeitige Populationsstärke von mindestens 600 Individuen (Stand: 2007) wird angehoben, zumindest jedoch erhalten.
- Die Verkleinerung der besiedelten Fläche (rund 51 000 ha, Stand: 2003) wird gestoppt. Ziel ist eine Ausdehnung der besiedelten Fläche in benachbarte Potentialgebiete.
- Die einzelnen Teilgebiete in Nord-, Süd- Mitte- und Ostschwarzwald werden
ausreichend vernetzt, so dass ein Individuenaustausch / Genaustausch
ermöglicht ist.
Der Aktionsplan wurde auf der Basis eines langjährigen Bestandesmonitorings sowie regionaler und internationaler Forschungsergebnisse erstellt. In die Erstellung wurden zahlreiche betroffene Verbände und Interessengruppen eingebunden, für die Umsetzung ist eine Kombination aus Waldwirtschaft, Tourismus-Konzepten, Bejagungs-Strategien und Infrastrukturplanungen vorgesehen.
Der Aktionsplan liefert die Grundlage für die Erstellung der Managementpläne in den EU-Vogelschutzgebieten, in denen das Auerhuhn zu den Zielarten gehört und
koordiniert außerhalb dieser Gebiete die Integration von Auerhuhnschutzbelangen in die Raum- und Naturschutzplanung.
Der Aktionsplan trat 2008 in Kraft und gilt zunächst über einen Zeitraum von 25
Jahren bis 2033. Nach 10 Jahren (2018) sind eine umfangreiche Evaluation und die Überprüfung der Zielerreichung anhand der in den Maßnahmenplänen aufgestellten Indikatoren vorgesehen.
Standards APA:
Habitatgestaltung und naturnahe Waldwirtschaft
Um ausreichend lichte Strukturen, Bodenvegetation und Strukturanreicherung zu
erhalten gelten folgende Vorgaben für waldbauliche Maßnahmen auf den
auerhuhnrelevanten Flächen der Priorität 1 und 2:
(1) Auf mindestens 30 % der Flächen aufgelichtete Wälder nach folgenden
Vorgaben:
- Auf mindestens 10% und maximal 30% der Fläche Freiflächen (0,1 – 0,5 ha) oder Bestände mit Lücken (Durchmesser > Baumlänge, auf mindestens 30 % und maximal 50 % der Bestandesfläche)
- Auf mindestens 20% der Fläche: Bestände mit einem Kronenschlussgrad von 50 bis 70%
(2) Auf maximal 30% der Fläche dürfen dichte Strukturen wie Dickungen, gedrängte Stangenhölzer, hohe und dichte Verjüngung unter Schirm vorhanden sein.
(3) Auf mindestens 66 % der Fläche einen Deckungsgrad der Bodenvegetation (nicht Verjüngung) von >40% und mit durchschnittlichen Höhen von >20cm und maximal 40 cm.
Diese Zielsetzungen sind durch die Forsteinrichtung umzusetzen.
Tourismus und Freizeitnutzung
In Auerhuhnwäldern ist Tourismus grundsätzlich möglich. Doch müssen Störungen
durch Wanderer, Skilangläufer oder Gleitschirmflieger minimiert werden und den
Tieren ausreichend Ruhegebiete zu Verfügung stehen, in denen keine Störungen
stattfinden. Hierfür braucht es Räumliche Konzeptionen, in denen Ruhebereiche für
Wildtiere und Aktivitätsbereiche für touristische Zwecke räumlich klar definiert
werden.
Störungen und tourismusbedingte Beeinträchtigungen von Auerhühnern in ihren
Lebensräumen müssen minimiert werden. Das heißt, dass für die Genehmigung
touristischer Neuerschließungen, Neuausweisungen oder für Großveranstaltungen
eine fachliche Begutachtung der Maßnahme durch Experten erforderlich ist. Neue
Infrastruktur ist nur im Rahmen einer Konzeptionsentwicklung möglich und
bestehende Nutzungen und Infrastruktur müssen durch geeignete
Besucherlenkungskonzepte optimiert werden. Direkte Gefährdungen des Auerhuhns (z.B. durch Seile von Skianlagen, Drahtzäune etc.) sind auszuschließen. Für die Sicherstellung dieser Maßnahmen soll stufenweise eine Konzeption erfolgen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen basiert. Die Sicherstellung und Einhaltung der Maßnahmen soll unter anderem durch zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, Kennzeichnung im Gelände, Sperrung von bestimmten Zonen und im Bedarfsfall auch Kontrollen gegeben sein.
Jagd
Schon lange leistet die Jägerschaft einen sehr großen Beitrag zum aktiven
Auerhuhn-Schutz im Schwarzwald. Hierzu zählen die Mitarbeit beim Monitoring, in
der Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung in der Habitatpflege. Dieses
Engagement der Jäger soll umfassend erhalten und wo nötig gestärkt werden. Über Schulungen, Vorträge und Exkursionen soll das Fachwissen ausgebaut werden. Die jagdlichen Aktivitäten in den auerhuhnrelevanten Gebieten sind auf die Erhaltung des Auerwildes ausgerichtet. Hierzu muss die Prädatorenkontrolle bei Fuchs, Wildschwein, Dachs und Steinmarder durch die Jägerschaft intensiviert werden. Kriterien und Handlungsgrundlagen für eine ggf. fallbezogene notwendige Kontrolle des Habichts sollen erarbeitet werden. Gleichzeitig muss die Bejagung von Reh- und Rotwild in Auerwildgebieten die waldbaulichen Ziele für den Auerwildschutz unterstützen. Konkret heißt das:
- Schaffung von zwei Stellen für örtliche Berater für die Bereiche Habitatpflege, Monitoring und Prädatorenbejagung
- Optimierung von Fangmethoden
- Förderung der Fuchsbejagung in den Auerwildrevieren der staatlichen
Regiejagden durch die Schaffung jagdlicher und/oder finanzieller Anreize - Förderung der Fuchsbejagung durch nachhaltige Nutzung
- Räumliche, zeitliche und mengenmäßige Einschränkung der Kirrung von
Schwarzwild durch die Anpassung der Durchführungsverordnung zum
Landsjagdgesetz. - Erstellung einer Bedarfsanalyse und Handlungsempfehlung für eine
Populationskontrolle beim Habicht - Intensivierung der Dachs- und Marderjagd
- Anpassung der Rot- und Rehwildbestände
Infrastrukturelle Projekte und Windkraftnutzung
Bei der Planung von Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Windkraftanlagen (WKA),
soll der Auerhuhnschutz frühzeitig berücksichtigt werden. Daher können alle
Planungs- und Entscheidungsträger die auerhuhnrelevanten Flächen auch über das
Internet einsehen und eine potentielle Beeinträchtigung abschätzen. Vorgehen:
- Vorbeurteilung aller beantragten (WKA-)Planvorhaben im Rahmen des
Genehmigungs- / Planfeststellungsverfahrens anhand des Aktionsplan-
Flächenkonzepts durch die Genehmigungsbehörde. - Differenzierte fachliche Bewertung des Störpotentials auf der Basis der
Grundsätze der AGR. Hierbei werden die aktuelle Auerhuhnbesiedlung, das
Landschaftsökologische Lebensraumpotential, die Bedeutung für den
Lebensraumverbund, die Balzplätze der letzten 10 Jahre, die bekannten Brut- und Aufzuchtsgebiete und die Situation der letzten Kartierungsperioden
berücksichtigt. - Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für im Rahmen des
Abwägungsprozesses genehmigte Eingriffe
Wissenschaftliche Begleitung
Die wissenschaftliche Begleitung des Aktionsplanes dient dem Monitoring, der
Erfolgskontrolle und dem Erkenntnisgewinn. Zuständig sind die Forstliche Versuchsund
Forschungsanstalt, die Universität Freiburg, das Max-Planck Institut für
Ornithologie (Vogelwarte Radolfzell) sowie die Wildforschungsstelle Aulendorf und
die LUBW. Vorgaben:
- Auerhuhn-Monitoring
- Lebensraum-Monitoring
- Erfolgskontrolle: Überprüfung von Umsetzung und Erfolg der einzelnen
Maßnahmen - Forschung:
- Einfluss von Klima und Witterung auf Population und Habitat
- Waldstrukturen, Aufzuchtshabitat und Insektenvorkommen
- Monitoring-Methoden
- Landschaft und Prädatoren
- Störungen durch Freizeit, Sport, Erholung
- Ernährungsbiologie und Endoparasiten
- Schirmartenfunktion
Transfer und Kommunikation
Für die Umsetzung des Aktionsplanes bedarf es einer breiten Allianz aller Beteiligten.
Daher werden die Inhalte der Habitatgestaltung durch Schulungen an Förster,
Waldarbeiter und Waldbesitzer vermittelt, die jagdbezogenen Module über den
jagdlichen Berater weiter getragen und das Einhalten der Räumlichen Konzeptionen
durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit transferiert. Vorgehen:
- Schulungen und Weiterbildungen
- Räumliche Konzeptionen: Erstellung von Modellkonzeptionen in ausgewählten Modellregionen mit einem integrativen Ansatz.
- Öffentlichkeitsarbeit. U.a. Kampagne „RespekTiere Deine Grenzen“ in Anlehnung an internationale Vorbilder (www.respektiere-deine-grenzen.at). Ein Wiedererkennungseffekt, auch bei auswärtigen Touristen wird erreicht durch:
- Einheitliches Informations- und Schildmaterial (Wiedererkennungswert aus dem Alpenraum, d.h. Schweiz und Österreich)
- Internationaler Austausch und Abstimmung mit Projektverantwortlichen über Erfahrungen und Problemlösungsstrategien in der Praxis
- Vermarktung der Kampagne (Buttons, T-Shirts, Sticker etc.)
Koordination der Maßnahmen
Zur Abstimmung der Umsetzungsmaßnahmen und zur Koordination der
verschiedenen Akteure im Rahmen des Aktionsplanes ist eine Koordinationsstelle
notwendig. Da die Umsetzung des Aktionsplanes sowohl forstbetriebliche als auch
wissenschaftliche Komponenten enthält, bietet sich für die Koordination der
Umsetzungsarbeiten die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt an. Damit kann gewährleistet werden, dass die Maßnahmen im Sinne einer optimalen Zielerreichung evaluiert und mit den Monitoringdaten verglichen werden können. Nicht zuletzt sind auch Aktivitäten von Schulungen und zielgerichteter Öffentlichkeitsarbeit für eine solche Koordination wesentlich. Aufgrund der vorhandenen Erfahrungen und Kontakte aus bisherigen Forschungs- und Umsetzungsprojekten stellt die FVA eine optimale Schnittstelle und Kommunikationsplattform zwischen den Akteuren dar. Alle Aktivitäten bei der Umsetzung des Aktionsplanes werden mit der FVA abgestimmt und von ihr koordiniert.
Relevante Hintergrunddokumente:
Aktionsplan Auerhuhn – Kurzfassung (2009)
Broschüre: Rahmenbedingungen und Handlungsfelder für den Aktionsplan Auerhuhn (2008)