Klimaschutz mit Marktsteuerung

Um ihren Verpflichtungen zur Reduzierung der Emission von Treibhausgasen aus dem sogenannten ‚Kyoto-Protokoll‘ nachzukommen, haben die Staaten der EU 2005 das EU-Emissionshandelssystem (ETS) zum Handel der EU-Emissionszertifikate (EUA – European Union Allowance) eingeführt.

Der Begriff des ‚Zertifikatehandel‘ wird dabei hauptsächlich für den Handel mit Kohlendioxid-Emissions-Zertifikaten verwendet. Wer in Europa Kohlendioxid mittels einer technischen Anlage freisetzt, muss – fällt er unter diese Regelung – die Emissionen mit Zertifikaten als Emissionsberechtigung decken. Pro Tonne freigesetztem CO2 ist dazu eine EUA erforderlich.

Entsprechend nationaler Verteilungspläne werden den Anlagenbetreibern Emissionsrechte zugewiesen. Ein Teil der erforderlichen EUA muss jedoch zugekauft oder ersteigert werden. Je weniger CO2 emittiert wird, desto weniger Zertifikate müssen gekauft werden. Zugeteilte – überschüssige – Zertifikate können an Interessenten mit höheren CO2-Emissionen verkauft werden.

Durch eine Steuerung der Ausschüttung von Zertifikaten kann ein CO2-Minderungsziel vom Gesetzgeber definiert werden, welches aber dem Markt die Freiheit lässt, sich flexibel einzurichten. Investitionen zur Verringerung der CO2-Emissionen können aus der Sicht der Unternehmen zu optimalen Zeitpunkten und in optimaler Weise reduziert werden.