Häufig gestellte Fragen zur Flächenbereitstellung von Staatswaldflächen für die Windkraftnutzung

 

1. Wie verpachtet ForstBW Staatswaldflächen für eine Windkraftnutzung?

Um zu gewährleisten, dass alle Interessenten eine gleiche Chance besitzen und ein marktkonformer Preis für die Verpachtung einer Staatswaldfläche zum Zwecke der Nutzung für Windenergieanalgen durch Dritte erzielt wird, bedient sich ForstBW eines Angebotsverfahrens (Ausschreibung) als Regelverfahren. Auf dieser Grundlage werden potenzielle Projektierer und Betreiber aufgefordert, bei Interesse ein Angebot an ForstBW zu richten. In wenigen Ausnahmefällen können bei Vorliegen der entsprechenden Bedingungen auch vereinfachte Verpachtungen ohne Ausschreibung als Sonderverfahren erfolgen. (siehe auch Homepage ForstBW unter: ForstBW: Vermarktungsverfahren

 

2. Wie werden die Flächen von ForstBW für ein Angebotsverfahren ausgewählt?
ForstBW orientiert sich bei der Flächenauswahl zunächst an den von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) landesweit ermittelten und kartenmäßig dargestellten Potenzialflächen, welche anhand eines Kriterienkatalogs erstellt wurden. Diese Potenzialflächen haben eine ausreichende Windhöffigkeit (über 215 Watt/m2) und keine grundsätzlichen Restriktionen, welche gegen eine Windkraftnutzung sprechen würden.

Zusätzlich erfolgen für solche vorgeprüften Flächen weitere Prüfungen durch ForstBW, ob es irgendwelche bekannten forstliche oder naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien gibt. Hierzu werden die Vorort-Kenntnisse der Forstbezirke abgefragt. Ebenfalls werden die Standortgemeinden im Vorfeld kontaktiert und dortiges Wissen über die Flächen abgefragt. Des Weiteren werden Informationen der zuständigen Regionalverbände eingeholt, welche sich gegenwärtig in der Planungsphase zur Ausweisung von Vorranggebieten für eine Windkraftnutzung befinden (Regionale Planungsoffensive).

Sofern diese Prüfungen keine tatsächlichen Ausschlusskriterien hervorbringen, können solche Flächen dann schließlich ausgeschrieben werden.

 

3. Welcher Wert wird für eine geeignete Windhöffigkeit herangezogen?
Gegenwärtig zeigt sich, dass ein Windkraftbetrieb ab ca. 190 Watt/m2 wirtschaftlich möglich ist. Die Nachfrage nach „windschwächeren Standorten“ nimmt an Bedeutung zu, da die neuen leistungsstärkeren Schwachwindenergieanlagentypen auch dort zu-nehmend wirtschaftlich betrieben werden können.

 

4. Wieviel Fläche benötigt ein Windrad?
Eine Windkraftanlage nimmt, nach Abschluss der Bauphase eine Fläche von durchschnittlich 0,5 Hektar für den konkreten Windkraftanlagenstandort in Anspruch, der damit nicht mehr dem Wald zu Verfügung steht. Für die Bauphase wird eine zusätzliche Waldfläche von durchschnittlich 0,2 - 0,4 Hektar als Arbeits- und Lagerfläche pro Windkraftanlage benötigt, die aber nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder auf-geforstet oder rekultiviert und somit wieder Wald wird. Prinzipiell werden die Eingriffe in den Wald auf das absolut notwendige Maß beschränkt und entsprechende Freiflächen insbesondere in der Bauphase (z. B. vorhandene Waldwege, Wegeränder, sonstige Freiflächen) berücksichtigt, um somit keine zusätzlichen Bäume zu fällen.

 

5. Welche Anzahl an Windrädern sind auf einer Waldfläche theoretisch möglich?
Je nach den örtlichen Gegebenheiten beträgt der Abstand zwischen den Windkraftanlagen erfahrungsgemäß ca. 300 m bis 600 m, je nach Position in Windrichtung oder rechtwinklig hierzu. Dies entspricht einem kalkulatorischen Flächenteiler von ca. 20 bis 40 Hektar (im Durchschnitt ca. 30 Hektar) je Windkraftanlage. Beispielsweise wäre hiernach auf einer 150 Hektar großen Waldfläche die Errichtung von fünf Windkraftanlagen möglich.

 

6. Welche tatsächliche Anzahl an Windrädern werden gebaut?
Grundsätzlich kann die Frage nach einer maximalen Windenkraftanlagenanzahl auf einer von ForstBW ausgeschriebenen Fläche zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich beantwortet werden. Der Projektierer hat zunächst noch umfangreichere Voruntersuchen vorzunehmen (z. B. Windmessungen über mehrere Monate, artenschutzrechtliche Untersuchungen im Jahresverlauf, Topografie und Erschließbarkeit des Geländes). All diese Faktoren gehen Zug um Zug in seine weiteren und endgültigen Planungen ein und ergeben schließlich das Standortlayout. Die tatsächliche Anzahl an Windrädern und deren genaue Standorte werden dann aufgrund der endgültigen Planungen erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrensbindend festgelegt und liegt letztendlich meist einiges unter der theoretisch errechneten Anzahl.

 

7. Orientieren sich die ausgeschriebenen Flächen im Staatswald an einem besonderen Baumbestand?
Es werden in der Regel größere Flächen ausgeschrieben, um eine optimale Planung für einen Windpark zu ermöglichen. Kritische Flächen werden für die Planung ausgenommen. Bei der endgültigen Festlegung des konkreten Standortes der Windkraftanlagen wird auch auf besonders wertvolle Waldbestände Rücksicht genommen. Hierauf wirkt ForstBW bei der Abstimmung von möglichen Windradstandorten hin.

 

8. Wie erfolgt die Information über ein neues Angebotsverfahren?
Die von ForstBW für eine Windkraftnutzung angebotenen Staatswaldflächen werden auf der Homepage von ForstBW veröffentlicht und sind für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar. Alle Projektierer, welche Windenergieanlagen planen und bauen und sich auf die Interessentenliste von ForstBW haben eintragen lassen, werden direkt durch ForstBW über neue Angebotsverfahren informiert. Weitere Interessenten können ebenfalls die Bewerbungsunterlagen bei ForstBW anfordern. Ebenfalls werden Informationen zu bereits verpachteten Flächen auf der Homepage veröffentlicht.

 

9. Nach welchen Kriterien werden die Angebote bewertet?
Bei der Bewertung der Angebote der Bewerber wird zum einen die Höhe des Pachtentgeltes und zum anderen die von den Bewerbern vorzulegenden Projektbeschreibungen und -planungen im Verhältnis 60 : 40 bewertet.

Für beides werden bei der Bewertung Punkte vergeben, woraus sich objektiv und rechnerisch ein Erstplatzierter ergibt.

 

10. Über welchen Zeitraum findet eine Verpachtung statt?
Eine Verpachtung läuft in der Regel über 25 Jahre. Eine eventuelle Verlängerung ist möglich, wenn nach 25 Jahren ein weiterer Betrieb des Windparks wirtschaftlich und sinnvoll ist.

 

11. Wie ist der zeitliche Ablauf eines Angebotsverfahrens?
Wann gehen die Windenergieanlagen in Betrieb? Nach Veröffentlichung des Angebotsverfahrens haben Bewerber ca. acht Wochen Zeit, um Ihre Bewerbungen einzureichen. Nach anschließender Sichtung und Bewertung wird der nach seinem Pachtangebot und seiner Projektplanung erstgerankte Bewerber ausgewählt und mit diesem wird ForstBW einen Gestattungsvertrag abschließen, was im Durchschnitt 3 bis 5 Monate nach der Veröffentlichung erfolgt. Der zukünftige Vertragspartner kann danach mit seinen vertieften Planungen und Untersuchungen zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens beginnen. Dies dauert i. d. R mindestens zwei Jahre. Anschließend erfolgt die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsphase. Bis sich die ersten Windenergieanlagen drehen vergehen bisher durchschnittlich 4 bis 7 Jahre. Eine schnellere Umsetzung inclusive der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird angestrebt.