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Katja Gayde / ForstBWKatja Gayde / ForstBW

Zulässig ist nur eine Bewerbung pro Person. Bei Problemen, fehlerhaften Eingaben oder Rücktritt vom Verlosungsverfahren wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Losnummer an Jagdverlosung(at)forstbw.de

Bitte erzeugen Sie keine weitere Bewerbung.

Mehrfachbewerbungen werden vom Verlosungsverfahren ausgeschlossen!

Nach Übermittlung der Daten erhält der Bewerbende eine Bestätigungs-E-Mail von ForstBW. Die Anmeldung ist verbindlich!

Bei Rücktritt eines in der Verlosung erfolgreichen Bewerbers wird ein Bearbeitungsentgelt im Sinne eines Stornoentgelts in Höhe von 150 Euro zzgl. USt erhoben.

Die Verlosung findet Mitte Januar 2026 statt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden per Zufallsgenerator ausgelost. Von Rückfragen über den Ausgang der Verlosung bitten wir abzusehen. Sie werden umgehend von uns per E-Mail informiert.

Folgende Voraussetzungen zur Bewerbung müssen erfüllt werden

  • Hauptwohnsitz liegt in Baden-Württemberg bzw. in den angrenzenden Gebieten*
  • nicht im Besitz einer Eigenjagd
  • zum 1. April 2026 kein/e Jagdpächter Unterpächter eines Jagdbezirks
  • zu Beginn der Pachtperiode 1.4.2026 im Besitz eines gültigen Jagdscheins
  • der Jagdschein ist bereits vorher, während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen (Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 JWMG)

* angrenzende Gebiete

Es werden nicht nur Bewerber mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg zugelassen, sondern auch aus direkt angrenzenden Gebieten benachbarter Länder oder Bundesländer.

Das sind wie folgt:

Bayern: Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Ansbach, Donau-Ries, Dillingen a.d. Donau, Günzburg, Neu-Ulm, Unterallgäu, Memmingen, Oberallgäu, Lindau (Bodensee)

Hessen: Odenwaldkreis, Bergstraße

Rheinland-Pfalz: Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Germersheim

Frankreich: Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin

Schweiz: Thurgau, Zürich, Aargau, Schaffhausen (SH), Basel-Land, Basel-Stadt

Ausschluss der Bewerbung:

Aktive und pensionierte Bedienstete von ForstBW sowie der Landesforstverwaltung sind von der Verpachtung ausgeschlossen.

Bewerbungsfrist ist der 12. Januar 2026

Die im Jagdlosverzeichnis und in den Angebotsunterlagen enthaltenen Festpreise für jagdliche Einrichtungen sind bindend. Bei Zuschlagserteilung nach Verlosung ist der Preis für die Jagdeinrichtungen neben der Jahrespacht ebenfalls einmalig zu zahlen.