ForstBW bietet für interessierte Jägerinnen und Jäger dieses Jahr zusätzlich zwei Jagdreviere im Submissionsverfahren an. Diese werden im Forstbezirk Hochschwarzwald im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald angeboten. Die Vergabe erfolgt nach dem höchsten Pachtgebot, ein Zuschlag erfolgt nur bei marktgerechten Pachtpreisangeboten. Sofern ein Zuschlag bei einer Submission erfolgt, kann kein anderes staatliche Jagdrevier zusätzlich gepachtet werden.
Die Beschreibung der Jagdreviere können den beiden Exposés entnommen werden:
- Sternenwald im Forstbezirk Hochschwarzwald - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Kandel-Herz im Forstbezirk Hochschwarzwald - Landkreis Emmendingen
Bewerbungen sind in schriftlicher Form und mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Bewerbungsformular von ForstBW im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Submission Jagdverpachtung ForstBW 2026“ an die ForstBW-Betriebsleitung in Tübingen-Bebenhausen einzureichen. Die Bewerbungsformulare sind an das jeweilige Exposé angeschlossen. Unvollständige Bewerbungen und/oder mangelnde Pachtfähigkeit führen zum Ausschluss an der Submission.
Der Inhalt des Gebotes umfasst:
- Vollständige Kontaktdaten mit Namen, Vorname, Anschrift, Telefonnummer,
E-Mail Adresse (s. Formular Jagdpachtgebot) - Kopie des Personalausweises
- Kopie des Jagdscheins zum Nachweis der Pachtfähigkeit
- Gebotener Pachtpreis in €/ha und Jahr (netto)
- Ort, Datum und Unterschrift
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die zum 13. Januar 2026 bis 12:00 Uhr (Posteingangsstempel) bei der Betriebsleitung in Tübingen-Bebenhausen eingegangen sind.
Die Öffnung der Pachtgebote finden unter Aufsicht eines Justiziars der Stabsstelle Recht von ForstBW statt.
Pachtdauer
- Beginn der Pachtperiode: 01.04.2026
- Ende der Pachtperiode: 31.03.2032
- Vertragslaufzeit: 6 Jahre
Eine erneute Verpachtung in weiterer Periode ist ohne weitere Ausschreibung möglich. Ein Anspruch auf eine Weiterverpachtung besteht nicht.
Pachtbedingungen
Folgende Voraussetzungen zur Beteilung am Submissionsverfahren müssen von den Bieterinnen und Bietern erfüllt werden:
- Hauptwohnsitz liegt in Baden-Württemberg bzw. in den direkt angrenzenden Gebieten*
- Nicht im Besitz einer Eigenjagd
- zum 1. April 2026 kein/e Jagdpächter oder Unterpächter eines Jagdbezirks
- zu Beginn der Pachtperiode 1.4.2026 im Besitz eines gültigen Jagdscheins
- der Jagdschein wurde bereits vorher, während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen (Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 JWMG)
Die Zahl der Jagausübungsberechtigten wird gemäß §19 JWMG auf 3 beschränkt.
Aktive und pensionierte Bedienstete von ForstBW sowie der Landesforstverwaltung sind von der Verpachtung ausgeschlossen.
Weitere Pachtbedingungen sind dem vollständige Musterpachtvertrag von ForstBW zu entnehmen. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise und die Hinweise zu den häufig gestellten Fragen.
* angrenzende Gebiete
Es werden nicht nur Bewerber mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg zugelassen, sondern auch aus direkt angrenzenden Gebieten benachbarter Länder oder Bundesländer.
Das sind wie folgt:
Bayern: Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Ansbach, Donau-Ries, Dillingen a.d. Donau, Günzburg, Neu-Ulm, Unterallgäu, Memmingen, Oberallgäu, Lindau (Bodensee)
Hessen: Odenwaldkreis, Bergstraße
Rheinland-Pfalz: Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Germersheim
Frankreich: Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin
Schweiz: Thurgau, Zürich, Aargau, Schaffhausen (SH), Basel-Land, Basel-Stadt
Wichtige Informationen zur Jagdpacht bei ForstBW:
FAQs-2026.pdf (PDF)44 KB
