Fischereischein und Fischerprüfung

Zuständige Behörde für Ihren Fischereischein ist das Bürgermeisteramt Ihrer Heimatgemeinde. Voraussetzung zur Erlangung eines Fischereischeins ist das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung.

Wer die Fischerprüfung ablegen will, hat an einem Lehrgang des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen.

Lehrgangsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf den Fischereischein finden Sie beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.: undefinedwww.lfvbw.de