Wald und Jagd gehören zusammen - Jagd- und Wildtiermanagementgesetz schafft ein modernes Jagdrecht

Ureigene Aufgabe der Jagd ist per Definition die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen, gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.



Mit Wirkung vom 1. April wurde in Baden-Württemberg ein modernes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft gesetzt. Damit wurde das Jagdrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Das neue Gesetz enthält zukunftsweisende Regelungen wie beispielsweise die Zuordnung der Arten zu Managementgruppen, die Einführung einer allgemeinen Schonzeit oder das Wildtiermonitoring als Grundlage eines landesweiten Wildtierberichts.


Ein Ausgleich zwischen Wald und Wild durch die Regulierung der Schalenwildbestände ist erforderlich um ein Gleichgewicht herzustellen oder zu erhalten. Die Begründung standortsgemäßer Mischwälder durch Wildverbiss darf folglich nicht in Frage gestellt werden. Die in einem bestimmten Gebiet vorkommenden Hauptbaumarten des Waldes sollen sich im Regelfall ohne Schutzmaßnahmen – wie beispielsweise Zäune – verjüngen lassen. Das Wild soll sich aus der vorhandenen Äsungsgrundlage nachhaltig und gut ernähren können.


Diese gesetzlichen Vorgaben fordern von Jägerinnen und Jägern in der heutigen Zeit ein hohes Maß an ökologischem Verständnis und verantwortungsbewusstem Handeln. ForstBW unterstützt die Jagdausübungsberechtigten als Ansprechpartner in allen Fragen rund um Wald und Wild bei dieser wichtigen Aufgabe, um die Zukunft von Wald und Wild nachhaltig zu sichern. 

Übrigens kommt im baden-württembergischen Staatswald nur noch bleifreie Munition zum Einsatz. Damit will der Staatsforst, der dem Gemeinwohl in besonderem Maße verpflichtet ist, Vorbild sein und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Belastungen durch Blei schützen.