Forstneuorganisation

 

In Folge des Kartellverfahrens und auf Grundlage des Koalitionsvertrags der aktuellen Landesregierung hat der Landtag die Neuorganisation der Forstverwaltung beschlossen.

 

Mit Beginn des Jahres 2020 wurde dieser Schritt nun vollzogen.

 

Für die Bewirtschaftung des Staatswaldes ist künftig Forst Baden-Württemberg (ForstBW) als rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts zuständig.

 

Parallel dazu ist die 3-stufige Landesforstverwaltung zuständig für die Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes, sowie hoheitliche Aufgaben. 

 

Leitet Herunterladen der Datei einZur Satzung von ForstBW