Verfahrens- und Qualitätsstandards bei ForstBW für Natura 2000

Natura 2000 bezeichnet ein Netz von Gebieten in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, in denen die Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume
geschützt werden müssen. Dieser Schutz wird durch die sogenannten Vogelschutz-
Richtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) (1979 bzw. 1992)
geregelt. In den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sind die Tier- und
Pflanzenarten und die Lebensräume aufgelistet, die aufgrund ihrer Seltenheit und
Empfindlichkeit besonders schützenswert sind; dies gilt vor allem für die vom
Verschwinden bedrohten Arten und Lebensräume.

Die Mitgliedstaaten sind für die Schutzgebiete zuständig und müssen den Erhalt der durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bezeichneten Arten und
Lebensräume gewährleisten. Innerhalb der Schutzgebiete sind zwar
Wirtschaftstätigkeiten wie z. B. Forst- und Landwirtschaft weiterhin zulässig, müssen jedoch mit dem Ziel der Erhaltung von Arten und Lebensräumen vereinbar sein.

In Deutschland ist das Netz Natura 2000 in den §31-36 BNatSchG geregelt.
(nach http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/natura_de.htm)

 

Natura 2000 im Staatswald Baden-Württemberg

Für Natura 2000 ist in Baden-Württemberg die Naturschutzverwaltung zuständig. Sie wird im Wald durch ForstBW unterstützt. Die Mitwirkung von ForstBW umfasst

  1. die Erstellung von Teilbeiträgen zu den Managementplänen in den Natura 2000-Gebieten (sog. „Waldmodul“)
  2. die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen im Wald.
  3. des Weiteren erhebt ForstBW für die EU-Berichtspflicht die Daten für die
    Waldlebensraumtypen.

Zu 1.
Grundlage für die Waldmodule ist die Kartierung der FFH-Lebensraumtypen im
Wald über die Forsteinrichtung und die Waldbiotopkartierung auf Grundlage der
forstlichen Standortskartierung im Maßstab 1:10 000. Des Weiteren werden typische Waldarten wie der Hirschkäfer oder die Spechte durch die FVA kartiert. Für einige Natura–relevante Arten gibt es etablierte Monitoringverfahren und Gesamtkonzepte (z.B. Aktionsplan Auerhuhn). Aus diesen drei Kartierungen wird von den Forstpolitikreferaten der Forstdirektionen das Gutachten für den Wald (=Waldmodul) gefertigt, das in den Gesamt-Managementplan integriert wird.

Zu 2.
Für die Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen im Wald ist die FVA beauftragt, ein
Umsetzungskonzept zu entwickeln, das die Belange auf betrieblicher wie auch FFHgebietsspezifischer Ebene regelt. Zur Umsetzung werden die Ziele und Maßnahmen der Managementpläne in die bewährten forstbetrieblichen Planungsinstrumente übernommen:

- Die FFH- konforme Bewirtschaftung der Lebensraumtypen 9119 und 9130
(=Buchenwälder) wird über die Waldentwicklungstypen-Richtlinie sichergestellt,
die zurzeit überarbeitet wird.

- Die Pflege der elf anderen in Baden-Württemberg vorkommenden
Lebensraumtypen erfolgt über die „Pflegehinweise zu den einzelnen
Biotoptypen“, wie sie im Handbuch zur Waldbiotopkartierung formuliert sind.
Dieses wird derzeit überarbeitet und damit auf die Vorgaben von Natura 2000
abgestimmt.

- Bei den Natura–Arten erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen über die forstliche
Jahresplanung der Forstbetriebe, basierend auf artspezifischen
Erhaltungskonzepten. Unterstützend übernimmt die Forsteinrichtung die
Artinformationen in die Revierbücher. Bei den Arten mit sehr speziellen
Maßnahmen wird im Revierbuch gesondert darauf hingewiesen.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Konzept zur Umsetzung von Natura
2000 im Wald zurzeit von ForstBW für den Staatsforstbetrieb entwickelt wird. Hierbei werden auch wichtige Fragen der überbetrieblichen Aussteuerung innerhalb von FFH- Gebieten und der innerbetrieblichen Kontrolle der bewertungsrelevanten
Parameter geklärt.

Zu 3
Die FVA liefert die Daten zur Entwicklung des Zustandes der Waldlebensraumtypen
(Monitoring) und unterhält hierfür ein Stichprobennetz. Auf dieser Grundlage wird
alle sechs Jahre über den Erhaltungszustand und die Prognose an die LUBW
berichtet.

Relevante Hintergrunddokumente:

Weiter Hinweise zu Natura 2000 und der FFH-Berichtspflicht im Wald finden Sie auf den Informationsseiten der Abteilung Waldökologie der FVA

Als fachliche Grundlagen für die Umsetzung von Natura 2000 im Wald gelten (Die Dokumente können auf den angegebenen Informationsseiten der LUBW heruntergeladen werden):

Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg (LUBW, 2002; )

Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie (MLR, 2006; f)

Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000 – Gebiete in Baden-Württemberg (LUBW, 2009; )

Im Portrait – die Arten und Lebensraumtypen der FFH – Richtlinie (MLR, 2010; )

Weitere relevante Normen und Richtlinien:

FFH-Richtlinie
Vogelschutz-Richtlinie
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (LNatSchG)
Richtlinie Landesweiter Waldentwicklungstypen
Kartierhandbuch Waldbiotopkartierung (2010)
Aktionsplan Auerhuhn – Kurzfassung (2009