Räume ordnen, Wald erhalten

Raumordnung ist ein staatspolitisches Mittel um ausgeglichene, leistungsfähige und gesunde Wirtschafts- und Lebensräume für Menschen und Natur  zu schaffen und zu erhalten. Ziel ist es, Schäden, die durch ungeordnete, planlose Siedlung und Bodennutzung entstanden sind, zu mildern und zukünftig zu vermeiden.

Die so genannten ‚forstlichen Rahmenplanung‘ – als Teil der Raumordnung – hat die Aufgabe, die Waldstruktur zu ordnen und zu verbessern mit der Maßgabe, die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen Funktionen des Waldes zu sichern. Eine Erarbeitung forstlicher Rahmenpläne geschieht unter Berücksichtigung übergeordneter Ziele von Raum- und Landesplanung, sowie in Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Eingang finden die forstlichen Ziele als sogenannte ‚fachliche Entwicklungspläne‘ in den Landesentwicklungsplan, sowie in die Regionalpläne.

Forstliche Rahmenpläne orientieren sich dabei unter Anderem an dem gesetzlichen Grundsatz, Wald in seiner Fläche und Struktur so zu erhalten, dass er die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts günstig beeinflusst, Nutz- und Schutzfunktionen dauerhaft gewährleistet, die Erzeugung hochwertigen Holzes sichert und der Bevölkerung als zugänglicher Erholungsraum dient.