Die Bilanz muss stimmen

Der langfristige und nachhaltige Erhalt von Waldflächen ist unabdingbar, die Bilanz zwischen Waldflächenverlusten und Neuaufforstungen muss ausgewogen sein.


Weltweit werden pro Minute Wälder in der Größe von 36 Fußballfeldern abgeholzt und gehen unwiderruflich verloren.


Zum Glück ist es in Deutschland gelungen, bei der Raumordnung den gesetzlichen Grundsatz zu etablieren, Wald in seiner Fläche und Struktur so zu erhalten, dass er die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts günstig beeinflusst, Nutz- und Schutzfunktionen dauerhaft gewährleistet, die Erzeugung hochwertigen Holzes sichert und der Bevölkerung als zugänglicher Erholungsraum dient.


Der Erhaltung des Waldes im Baden-Württembergischen Landeswaldgesetz ein ganzer Abschnitt gewidmet. Demnach darf Wald nur mit Genehmigung der höheren Forstbehörde in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Entscheidungsfindung dazu ist ein komplexer Abwägungsprozess. Eine Umwandlung kann nur dann genemigt werden, wenn sie mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist und überwiegend im öffentlichen Interesse liegt.


Eine Aufgabe von ForstBW ist es, in Sinne dieses Gesetzes die Belange des Waldes gegen andere Interessen zu vertreten.