Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung
Die Forstverwaltung steht Waldkindergartenprojekten aufgeschlossen gegenüber. Waldkindergärten werden positiv bewertet, da sie Kindern ermöglichen, auf spielerische Art und Weise mit dem Ökosystem Wald vertraut zu werden. Je früher Menschen eine Beziehung zur Natur aufbauen, desto eher sind sie später als Erwachsene auch bereit, sich für Belange der Umwelt einzusetzen.
Da an den Wald sehr vielfältige Anforderungen gestellt werden, die von der Produktion des Rohstoffes Holz über die Gewährleistung wichtiger Schutzfunktionen bis zur Nutzung als Erholungsraum und zur jagdlichen Nutzung reichen, bedarf die Einrichtung eines Waldkindergartens gewisser Spielregeln.
Dies sind beispielsweise die Abklärung von Haftungsfragen, Hinweise zum Verhalten im Wald, Vereinbarung der Nutzung bestimmter Waldteile zu bestimmten Zeiten, der Hinweis, dass eine gute Kommunikation zwischen Waldkindergartenbetreiber und Förster notwendig ist, die Forstverwaltung aber lediglich eine extensive Betreuung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten kann.

