Wald und Jagd gehören zusammen

Ureigene Aufgabe der Jagd ist per Definition die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen, gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen – in der Fachsprache als ‚Hege‘ bezeichnet.


Die Hege sollte gemäß §1 Bundesjagdgesetz stets so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
Ein Ausgleich zwischen Wald und Wild durch die Regulierung der Schalenwildbestände ist dringend erforderlich um ein Gleichgewicht herzustellen oder zu erhalten. Die Begründung standortsgemäßer Mischwälder durch Wildverbiss darf folglich nicht in Frage gestellt werden. Die in einem bestimmten Gebiet vorkommenden Hauptbaumarten des Waldes sollen sich im Regelfall ohne Schutzmaßnahmen – wie beispielsweise Zäune – verjüngen lassen. Das Wild soll sich aus der vorhandenen Äsungsgrundlage nachhaltig und gut ernähren können.


Diese gesetzlichen Vorgaben fordern vom Jäger in der heutigen Zeit ein hohes Maß an ökologischem Verständnis und verantwortungsbewusstem Handeln. ForstBW als Ansprechpartner in allen Fragen rund um Wald und Wild unterstützt die Jäger bei dieser wichtigen Aufgabe, um die Zukunft von Wald und Wild nachhaltig zu sichern.

Geschäftsbereichsleiter Jagd

Gerhard Weik

Telefon: 0711-126-2146

Mail: Gerhard.Weik(at)mlr.bwl.de

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