Jagdschein

Voraussetzungen zur Erlangung des Jagdscheins

- Mindestalter 16 Jahre
- erforderliche (waffenrechtliche) Zuverlässigkeit und körperliche Eignung

Des weiteren muss eine jagdliche Ausbildung in einem vom Kreisjagdamt anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung absolviert werden.
Die oben genannten Vorbereitungskurse werden i.d.R. von der örtlichen Jägervereinigung des LJV angeboten. Diese informiert auch  über die Ansprüche und Inhalte der Jägerprüfung. Es steht auch frei, eine Ausbildung an einer anerkannten Jagdschule zu absolvieren (Inserat in Jagdzeitschriften). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr jeweiliges Landratsamt.