08.02.10

Landesweites Gutachten zum Wildverbiss an Waldbäumen vorgestellt

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Landesforstpräsident Max Reger:

Vermeidung von Wildverbiss an jungen Waldbäumen erfordert weiterhin hohes Engagement

Positive Bilanz bei Fichten und Buchen, Tannen und Eichen bereiten Sorgen

Über 160.000 Rehe wurden im Jagdjahr 2008/2009 in Baden-Württemberg erlegt

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"Der Verbiss junger Forstpflanzen durch Rehwild bei den Baumarten Fichte und Buche ist weiterhin rückläufig. Bei Tannen und Eichen sind leider in vielen Jagdrevieren starke Beeinträchtigungen der jungen Bäume durch Wildverbiss erkennbar. Hier brauchen wir eine verbesserte Situation, sonst können wir die Ziele der naturnahen Waldbewirtschaftung nur mit sehr hohem Aufwand erreichen", sagte der Landesforst-präsident und Leiter des Landesbetriebes ForstBW, Max Reger, am Montag (8. Februar) in Stuttgart anlässlich der Vorstellung des forstlichen Gutachtens zur Verbissbelastung an jungen Waldbäumen. Starker Wildverbiss gefährde die Erreichung der waldbaulichen Verjüngungsziele gerade bei jenen Baumarten, die für die naturnahe Waldbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels von herausragender Bedeutung seien.


Das Forstliche Gutachten zum Rehwild-Abschussplan stellt eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Bemessung der jährlichen Anzahl zu erlegender Rehe in den Jagdrevieren dar. Alle drei Jahre nehmen daher die unteren Forstbehörden die Verbissbelastung der verschiedenen Baumarten im Wald auf. Grundlage dafür ist das Landesjagdgesetz. Besonders erfreulich ist, dass sich die Fläche auf der sich der Wald natürlich verjüngt, seit 1986 mehr als verdoppelt hat und dadurch immer weniger Zäune zur Sicherung der nächsten Waldgeneration nötig sind.


"Die Rehwildpopulation reagiert auf die besseren Nahrungsgrundlagen. Dies hat seine Ursache vor allen in den großen Flächen mit jungem Waldbestand. Diese sind durch die Aufforstung nach Orkan "Lothar" entstanden. Wir gehen deshalb von einem steigenden Rehwildbestand aus, trotz der Rekordzahl von 160.711 erlegten Rehen im Jagdjahr 2008/2009", ergänzte Reger. Gleichzeitig werde die Bejagung bei zunehmender Naturverjüngung und in großflächigen, geschlossenen Sturm- und Verjüngungsflächen deutlich erschwert.
Die Zusammenhänge und die Notwendigkeit eines angepassten Rehwildbestandes sollen durch einen intensivierten Dialog zwischen den Grundbesitzern als Jagdrechts-inhabern und den Jägern vermittelt werden. "Es ist uns gelungen, das Verfahren der Abschussplanung und dessen Umsetzung transparenter zu gestalten. Mit Blick auf die vielen Funktionen des Waldes, insbesondere den Klimaschutz, ist es notwendig, auf diesem Fundament aufzubauen," betonte Landesforstpräsident Reger.

 


Zusatzinformationen
In Baden-Württemberg ist das Forstliche Gutachten ausdrücklich als ein landesweites, jagdrevierbezogenes Schätzverfahren konzipiert und hat sich seit über 25 Jahre bewährt. Dennoch gab es auch Kritik an diesem Verfahren. Hauptkritikpunkte waren unter anderem der unzureichende Dialog zwischen Gutachter, Grundbesitzer (Verpächter) und Jäger (Pächter) und die mangelnde Kommunikation der waldbaulichen Zielsetzung.


Vor diesem Hintergrund wurde von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum ein Projekt konzipiert, das die Weiterentwicklung des Gutachtens im Sinne einer Minimierung der Kritikpunkte zum Ziel hatte.
Die wesentlichen Neuerungen des Verfahrens sind

 

  • Dreistufige waldbauliche Beurteilung der Verbisssituation
  • Benennung konkreter Waldorte
  • Verbale Abschussempfehlung anstelle absoluter Abschusszahlen
  • Stichprobenhafte Kontrollerhebung der Gutachten
  • Intensivierung des Dialogs


Weitere Informationen zum Forstlichen Gutachten und zu den Themen Waldwirtschaft und Naturschutz finden sich auf der Internetseite des Landesbetriebes ForstBW unter www.forstbw.de.