Das Fischereirecht
Im ehemals württembergischen Landesteil liegt das Fischereirecht bei den unteren Forstbehörden. Fischereipachtverträge laufen in der Regel 9 Jahre, dann wird das Fischereirecht neu vergeben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre untere Forstbehörde beim Landratsamt.
Im ehemals badischen Landesteil wacht die Liegenschaftsverwaltung über das Fischereirecht.
Für die Ausübung der Fischerei im baden-württembergischen Teil des Bodensees ist das Forstamt Bodenseekreis zuständig.
LANDRATSAMT BODENSEEKREIS Kreisforstamt Albrechtstr. 77 88045 Friedrichshafen Phone: 07541/ 2045570 landratsamt@bodenseekreis.de WWW |
Es vergibt als sogenannte Patentausgabestelle die Berufsfischereipatente für die Berufsfischerei .

