Das Fischereirecht

Im ehemals württembergischen Landesteil liegt das Fischereirecht bei den unteren Forstbehörden. Fischereipachtverträge laufen in der Regel 9 Jahre, dann wird das Fischereirecht neu vergeben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre untere Forstbehörde beim Landratsamt.

Im ehemals badischen Landesteil wacht die Liegenschaftsverwaltung über das Fischereirecht.



Für die Ausübung der Fischerei im baden-württembergischen Teil des Bodensees ist das  Forstamt Bodenseekreis zuständig.

  

LANDRATSAMT BODENSEEKREIS
Kreisforstamt
Albrechtstr. 77
88045 Friedrichshafen
Phone: 07541/ 2045570
landratsamt@bodenseekreis.de
WWW

 

Es vergibt als sogenannte Patentausgabestelle die Berufsfischereipatente für die Berufsfischerei .