Verkauf von forstlichen Immobilien

Für dienstliche Zwecke nicht mehr genutzte oder entbehrliche Forstamtsgebäude, Revierleitergebäude und Waldarbeiterhäuser werden vom Land Baden-Württemberg zum Verkauf angeboten. Bei Interesse an den Immobilien sind folgende Zuständigkeiten zu beachten :

 

 

Forstamtsgebäude, Revierleitergebäude: Diese Gebäude werden von der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung verkauft. Örtlich zuständig sind die Ämter des Landesbetriebs "Vermögen und Bau Baden-Württemberg". Für Anfragen zum Verkauf einzelner Gebäude siehe:

 

Waldarbeiterhäuser: Diese Gebäude befinden sich im Eigentum von ForstBW.

Zuständig im Falle des Verkaufs:

ForstBW - Betriebsleitung Aussenstelle Freiburg

Fachbereich Liegenschaften

Bertoldstr. 43

79098 Freiburg 

 

 

 

Hier finden Sie die derzeitigen Immobilienangebote von ForstBW:

 

Aktuelles Immobilienangebot:

Sollten Sie sich für eins der angebotenen Forsthäuser interessieren, kann auch die untere Forstbehörde des jeweiligen Stadt- / oder Landkreises Auskunft über die Zuständigkeit beim Verkauf geben.

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