Verkauf von forstlichen Immobilien
Für dienstliche Zwecke nicht mehr genutzte oder entbehrliche Forstamtsgebäude, Revierleitergebäude und Waldarbeiterhäuser werden vom Land Baden-Württemberg zum Verkauf angeboten. Bei Interesse an den Immobilien sind folgende Zuständigkeiten zu beachten :
Forstamtsgebäude, Revierleitergebäude: Diese Gebäude werden von der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung verkauft. Örtlich zuständig sind die Ämter des Landesbetriebs "Vermögen und Bau Baden-Württemberg". Für Anfragen zum Verkauf einzelner Gebäude siehe:
Waldarbeiterhäuser: Diese Gebäude befinden sich im Eigentum von ForstBW.
Zuständig im Falle des Verkaufs:
ForstBW - Betriebsleitung Aussenstelle Freiburg
Fachbereich Liegenschaften
Bertoldstr. 43
79098 Freiburg
Hier finden Sie die derzeitigen Immobilienangebote von ForstBW:
Aktuelles Immobilienangebot:
Sollten Sie sich für eins der angebotenen Forsthäuser interessieren, kann auch die untere Forstbehörde des jeweiligen Stadt- / oder Landkreises Auskunft über die Zuständigkeit beim Verkauf geben.
