Verkauf von forstlichen Immobilien

Für dienstliche Zwecke nicht mehr genutzte oder leerstehende Forstamtsgebäude, Revierleitergebäude und Waldarbeiterhäuser werden vom Land Baden-Württemberg zum Verkauf angeboten. Bei Interesse an den Immobilien sind folgende Zuständigkeiten zu beachten :

 

 

Forstamtsgebäude, Revierleitergebäude: Diese Gebäude werden von der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung verkauft. Örtlich zuständig sind die Ämter des Landesbetriebs "Vermögen und Bau Baden-Württemberg". Für Anfragen zum Verkauf einzelner Gebäude siehe:

 

Waldarbeiterhäuser: Diese Gebäude befinden sich im Eigentum der Landesforstverwaltung und werden von den örtlich zuständigen Regierungspräsidien Freiburg, bzw. Tübingen (jeweils Abteilung Forstdirektion) verkauft. Bei Anfragen zum Verkauf einzelner Gebäude ist die örtlich zuständige Behörde zu kontaktieren.

 

 

 

Hier finden Sie die derzeitigen Immobilienangebote von ForstBW:

 

 

Aktuelles Immobilienangebot:

Sollten Sie sich für eins der angebotenen Forsthäuser interessieren, kann auch die untere Forstbehörde des jeweiligen Stadt- / oder Landkreises Auskunft über die Zuständigkeit beim Verkauf geben.