Holzverkauf - Lieferverträge
Lieferverträge sind ein wichtiges Instrument, wenn Vereinbarungen über eine Holzlieferung über einen längeren Zeitraum getroffen werden sollen. Sie erhöhen für Käufer und Verkäufer die Planungssicherheit.
Die Leistung wird durch Lieferung bzw. Abnahme bestimmt, sie werden deshalb auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Gleichwohl ist es sinnvoll und üblich, für bestimmte Zeiträume Lieferquoten zu vereinbaren. Im gegenseitigen Einvernehmen können auch Preisbindungszeiträume festgelegt werden.
Wenn eine werkseitige Mengen- oder /Maßermittlung vorgenommen wird, dann ist der Abschluss eines Liefervertrags bindend erforderlich.
Nachdem Ihnen drei Zahlungsarten zur Verfügung stehen, ist es notwendig, auch hierüber Vereinbarungen vorzunehmen. Art und Form der Sicherheitsleistung werden im Liefervertrag vereinbart, sofern nicht nach Waldmaß verkauft wird. Hier gilt das Vorkasseprinzip. Die Stellung von Sicherheiten ist möglich.
Die Bereitstellung findet 14 Tage nach dem Versandtag der Holzliste statt. Selbstverständlich können Sie sich auch schon vorher von der Qualität des Rundholzes überzeugen und eine frühere Bereitstellung vereinbaren und dies durch Gegenzeichnung auf der Holzliste oder Holzlistenzusammenstellungen dokumentieren.
In den Fällen, in denen eine sofortige Holzabfuhr vertraglich zulässig ist, findet die Bereitstellung bei Beginn der Holzabfuhr statt.

