Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin
21. Vorbereitungslehrgang für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung 2012
Für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung 2012 bietet die Zuständige Stelle beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, vertreten durch den Landesbetrieb ForstBW Baden-Württemberg, im Rahmen ihres Bildungsangebots 2011 die forstfachliche Fortbildung "Vorbereitungslehrgang zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin" am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn an.
Zum Anmeldeverfahren und zur Durchführung wird folgendes bestimmt:
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sind die Bestimmungen für die Zulassung zur Forstwirtschaftsmeisterprüfung gemäß § 1a Absatz 1 und 2 der
ForstWiMeistPrV:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/ Forstwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft ohne erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbil-dungsberuf.
Die Zeit des Vorbereitungslehrganges wird auf die Berufspraxis nicht angerechnet. Über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss.
Ablauf der Fortbildung
Vor dem eigentlichen Vorbereitungslehrgang wird am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn ein 3-wöchiger Vorbereitungslehrgang zur "Ausbildereignung" (Berufs- und Arbeitspädagogik) mit daran anschließender Prüfung angeboten.
Kandidaten, die diesen Lehrgang mit einer bestandenen Prüfung erfolgreich abschließen oder eine bei einer anderen anerkannten Institution erfolgreich absolvierte Prüfung mit den entsprechenden Prüfungsinhalten vorweisen, können auf Antrag vom Prüfungsteil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" im Rahmen der eigentlichen Meisterprüfung freigestellt werden. Der Antrag erfolgt über den beiliegenden Vordruck PE 81a (Bewerbung zum Vorbereitungslehrgang).
Durch die Freistellung von der Prüfung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ gemäß § 6 der ForstWiMeistPrV ist dieser Prüfungsteil nicht Bestandteil der Forstwirtschaftsmeisterprüfung.
Die hierbei erzielten Prüfungsergebnisse gehen demzufolge auch nicht in das Prüfungszeugnis und in die Gesamtbewertung der Meisterprüfung ein.
Der Vorbereitungslehrgang zur Prüfung „zum/zur Forstwirtschaftsmeister/-in" dauert insgesamt 26 Wochen (inkl. Prüfung). In Theorie und Praxis wird das Fachwissen für die Prüfungsteile "Produktion und Dienstleistungen" sowie "Betriebs- und Unternehmensführung" vermittelt. Aufgrund der hohen Prüfungsanforderungen wird die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang empfohlen.
Detaillierte Informationen finden Sie in nachfolgenden Dateien, die wahlweise als *.doc- oder *.pdf-Dateien zur Verfügung stehen:
