Die unteren Forstbehörden
Die unteren Forstbehörden bei den Gemeinden der Stadtkreise und den Landratsämtern sind als Einheitsforstverwaltung tätig. Bei ihnen sind betriebliche Dienstleistungs- und hoheitliche Aufgaben für alle Waldbesitzer gebündelt. Dies ermöglicht uns die kundennahe Positionierung ‚mitten im Geschäft‘ und hilft uns – und Ihnen ¬ alle Waldfunktionen langfristig und nachhaltig zur Verfügung zu stellen.
Zu den Aufgaben der unteren Forstbehörden gehören:
Bewirtschaftung Staatswald
- Verwaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldes
- Bewirtschaftung der staatlichen Regiejagd
- Bewirtschaftung der staatlichen Fischwasser
- Forstlicher Grundstücksverkehr
- Erholungsfürsorge, Naturschutz und Landschaftspflege im Staatswald
Dienstleistung im Körperschafts- und Privatwald
- Forsttechnische Betriebsleitung und forstlicher Revierdienst im Körperschaftswald
- Forstliche Betriebsplanung im Körperschaftswald
- Beratung der Privatwaldbesitzer
- Betreuung und technische Hilfe im Privatwald
- Durchführung forstlicher Fördermaßnahmen im Körperschafts- und Privatwald
- Sachverständigentätigkeit in forstlichen Angelegenheiten
- Amtshilfe bei Naturschutz, Landschaftspflege und Erstellung von Erholungseinrichtungen, soweit ForstBW nicht selbständig zuständig ist
Hoheit
- Forstschutz (Schutz vor Gefahren, die dem Wald durch Dritte drohen)
- Forstaufsicht (Einhaltung der gesetzlich Vorschriften durch die Waldbesitzer)
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Fachplanungen für den Wald auf örtlicher Ebene
- Umweltbildung (Waldpädagogik)

