Die unteren Forstbehörden

Die unteren Forstbehörden bei den Gemeinden der Stadtkreise und den Landratsämtern sind als Einheitsforstverwaltung tätig. Bei ihnen sind betriebliche Dienstleistungs- und hoheitliche Aufgaben für alle Waldbesitzer gebündelt. Dies ermöglicht uns die kundennahe Positionierung ‚mitten im Geschäft‘ und hilft uns – und Ihnen ¬ alle Waldfunktionen langfristig und nachhaltig zur Verfügung zu stellen.

 

Zu den Aufgaben der unteren Forstbehörden gehören:

Bewirtschaftung Staatswald

  • Verwaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldes
  • Bewirtschaftung der staatlichen Regiejagd
  • Bewirtschaftung der staatlichen Fischwasser
  • Forstlicher Grundstücksverkehr
  • Erholungsfürsorge, Naturschutz und Landschaftspflege im Staatswald

Dienstleistung im Körperschafts- und Privatwald

  • Forsttechnische Betriebsleitung und forstlicher Revierdienst im Körperschaftswald
  • Forstliche Betriebsplanung im Körperschaftswald
  • Beratung der Privatwaldbesitzer
  • Betreuung und technische Hilfe im Privatwald
  • Durchführung forstlicher Fördermaßnahmen im Körperschafts- und Privatwald
  • Sachverständigentätigkeit in forstlichen Angelegenheiten
  • Amtshilfe bei Naturschutz, Landschaftspflege und Erstellung von Erholungseinrichtungen, soweit ForstBW nicht selbständig zuständig ist

Hoheit

  • Forstschutz (Schutz vor Gefahren, die dem Wald durch Dritte drohen)
  • Forstaufsicht (Einhaltung der gesetzlich Vorschriften durch die Waldbesitzer)
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Fachplanungen für den Wald auf örtlicher Ebene
  • Umweltbildung (Waldpädagogik)