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Mit dem Pferd unterwegs im Wald

Zwei Reiterinnen und eine Radfahrerin
Ein erholsamer Ausritt

Grundsätzliches

Das Reiten ist auf allen öffentlichen (für öffentlichen Verkehr nach StVO, Orts-, Kreis-, Landesstraßen) Straßen und Wegen erlaubt, soweit es nicht durch verkehrsordnende Maßnahmen eingeschränkt ist (z.B. Autobahn, Bundesstraße, aber auch Fuß- und Radwege). Jeder Reiter ist mit seinem Pferd Verkehrsteilnehmer nach StVO mit allen Rechten und Pflichten.

 

Das Reiten auf Wald- und Feldwegen ist eine besondere Ausgestaltung des Rechts auf Erholung in der freien Landschaft und ist auf allen privaten Straßen und Wegen (... die meist für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind) grundsätzlich gestattet. Es gelten jedoch verschiedene gesetzliche Einschränkungen, die nachfolgend einzeln behandelt werden. Beim Reiten auf Wald- und Feldwegen gilt in besonderem Maße die Rücksichtnahme auf andere Erholungssuchende wie Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Radfahrer, die mit ihren jeweiligen Interessenlagen aufeinandertreffen. Für pferdesportliche und andere organisierte Veranstaltungen gelten besondere Bestimmungen.

 

Reitverbote:

Auf gekennzeichneten Wanderwegen (z.B. SAV- Hauptwanderwege, durchgehend und deutlich markierte Rundwanderwege) ist das Reiten nicht gestattet, sofern es sich nicht um befestigte land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege mit einer Breite von mind. 3 Metern handelt - hier darf im Schritt geritten werden.

Auf besonders gekennzeichneten Lehr- und Sportpfaden ist das Reiten ohne Ausnahme verboten (an Erläuterungstafeln und Sportgeräten zu erkennen).

Generelles Reitverbot gilt auch

  • auf schmalen, unbefahrbaren Wander- und Fußwegen
  • im Stadtpark/Kurpark
  • auf Spiel- und Liegewiesen

 


Auch auf kurzfristig wegen der Holzernte gesperrten Waldwegen ist das Reiten verboten - Lebensgefahr!

Auf landwirtschaftlichen Brachflächen und Kahlflächen im Wald ist das Reiten nicht gestattet.

Im Erholungswald ist das Reiten außerhalb besonders gekennzeichneter Reitwege gesetzlich verboten.

Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden.