Begegnungen der besonderen Art

Der Wald ist voller Tiere, von deren Anwesenheit Waldbesucher im Allgemeinen aber nichts mitbekommen. Wildtiere sind scheu und meiden den Kontakt mit dem Menschen. In einigen seltenen Fällen kann es aber zu einer Begegnung kommen, bei der es einfache Verhaltensregeln zu beachten gilt.


Oberste Priorität ist, das Wildtier niemals anzufassen – egal wie zutraulich es wirkt! Verletzte Tiere können unberechenbar reagieren, Jungtiere mit ‚Menschenduft‘ werden von den Elterntieren verstoßen und tote Tiere können Krankheiten übertragen. Finden Sie ein verletztes Tier, dann melden Sie das bitte der zuständigen unteren Forstbehörde, dem Jagdausübungsberechtigten bzw. der Polizei. So wird sichergestellt, dass dem Tier schnellstmöglich geholfen werden kann.

Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch, falls sich ein Wildtier mal aus dem Wald in die bebaute Welt ‚verirrt‘, es von besonderen ‚Genüssen‘ im Garten angelockt wird, oder Sie einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier hatten. Versuchen Sie auch hier keinesfalls, das Tier zu fangen, oder mit bloßen Händen zu greifen.


Das Mitnehmen eines toten Tieres ist übrigens keine günstige Alternative für den nächsten Sonntagsbraten. Wildtiere – auch tote – unterliegen dem Jagdrecht und das unbefugte Aneignen ist Wilderei und wird somit als Straftat verfolgt.