Häufig gestellte Fragen zum "Motorsägen-Lehrgang"
Wir werden mit telefonischen Anfragen und Mails überhäuft. Deshalb hier einige Infos rund um das Thema "Motorsägen-Lehrgang".
Bitte beachten Sie:
Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich nur auf Baden-Württemberg!
Wer muss einen Motorsägen-Lehrgang besuchen?
Privatwaldbesitzer in Baden-Württemberg sind rein rechtlich nicht zwingend zum Besuch eines Motorsägen-Lehrgangs verpflichtet. Sie können auch ohne Motorsägen-Lehrgang in ihrem eigenen Wald arbeiten - allerdings wird von Seiten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Landesforstverwaltung dringend zum Besuch eines Motorsägen-Lehrgangs geraten.
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Privatpersonen, die in einem PEFC-zertifizierten Wald (Staatswald, i.d.R: Kommunalwald und tw. Privatwald) ihr Brennholz auf der Waldfläche aufarbeiten, müssen nach den PEFC-Standards sachkundig sein. Diese Sachkunde kann durch einen Motorsägen-Lehrgang nachgewiesen werden. (Im Einzelfall kann der zuständige Revierleiter auf den Nachweis eines Motorsägen-Lehrgangs verzichten, wenn die Privatperson ihre Sachkunde anderweitig glaubhaft machen kann.)
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Privatpersonen, die im Staatswald ihr Brennholz am Waldweg liegend übernehmen (Brennholz lang), müssen nicht zwingend einen Motorsägen-Lehrgang besucht haben, auch wenn Sie dort am Waldweg mit der Motorsäge einige Trennschnitte führen.
Termine und Veranstaltungsorte für Motorsägen-Lehrgänge?
Die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg führt an rund 30 Forstlichen Stützpunkten jährlich 300-400 Motorsägen-Lehrgänge durch. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen unteren Forstbehörde im Landratsamt nach den nächsten freien Terminen. Sie finden eine Liste der forstlichen Schulungsstandorte unter:
>>Fortbildungsangebot der Stützpunkte
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bietet ebenfalls in großem Umfang Motorsägen-Lehrgänge in allen Regionen Baden-Württembergs an. Allerdings ist die Teilnahme nur für Versicherte der LBG möglich (z.B. Privatwaldbesitzer mit Wald in Baden-Württemberg). Die aktuellen Lehrgangstermine finden Sie unter:
>>Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Einen genauen Marktüberblick für private Anbieter von Motorsägen-Lehrgängen haben wir nicht. Ggf. kann Ihnen Ihr zuständiger Förster Auskunft geben.
Woran Sie einen - aus Sicht der Landesforstverwaltung - hochwertigen Lehrgang erkennen:
private Anbieter von Motorsägen-Lehrgängen
Wie lange dauert ein Motorsägen-Lehrgang?
Der "baden-württembergische" Motorsägen-Lehrgang dauert zwei Tage. In Baden-Württemberg haben sich die Landesforstverwaltung und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft darauf verständig, nur die mind. 2-tägigen Lehrgänge anzuerkennen.
Dieser Motorsägen-Lehrgang wird von der Unfallkasse Baden-Württemberg als Modul 1und 2 nach GUV-I-8624 anerkannt. (Für Versicherte der Gartenbau-Berufsgenossenschaft - Gärtner, Landschaftspfleger, Baumpfleger - ist von der BG zwingend ein 5-tägiger Motorsägenlehrgang vorgeschrieben = "AS Baum1").
Was kostet ein Motorsägen-Lehrgang?
Der zweitägige Motorsägen-Lehrgang der Landesforstverwaltung kostet 120 €. (Feuerwehren aus Baden-Württemberg zahlen 80 €; Privatwaldbesitzer mit Wald in Baden-Württemberg zahlen 40 €).
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg führt für Ihre Versicherten (Vorlage der LBG-Nummer!) die Lehrgänge kostenlos durch.
Bin ich mit einem Motorsägen-Lehrgang zur Fällung schwieriger Bäume qualifiziert?
Nein!
Forstwirte, die Profis in der Waldarbeit, haben eine 3-jährige Ausbildung an der Motorsäge. Die Fällung eines Baumes ist eine (lebens-)gefährliche Tätigkeit! In einem zweitägigen Motorsägen-Lehrgang werden nur einige Grundlagen für die Handhabung der Motorsäge und die Fällung von "einfachen Bäumen" vermittelt.
In Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bietet die Landesforstverwaltung aufbauend auf den 2-tägigen Motorsägen-Lehrgang einen 3-tägigen Holzernte-Grundlehrgang und einen 5-tägigen Holzernte-Aufbaulehrgang an. (Der Besuch des Holzernte-Grundlehrgangs und des Holzernte-Aufbaulehrgangs ist für Privatwaldbesitzer in Ba-Wü kostenlos und wird von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft dringend empfohlen!) Sie können sich für diese Kurse am FBZ Königsbronn anmelden.
Kann ich auch bei privaten Anbietern an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen? Wird dieser anerkannt?
In Baden-Württemberg sind die Landesforstverwaltung (LFV) und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg (LBG) die größten Anbieter von Motorsägen-Lehrgängen. Diese Lehrgänge sind in ihrem Aufbau identisch. Aber auch von privater Seite werden Motorsägen-Lehrgänge angeboten. Die privaten Anbieter sind grundsätzlich frei, wie lange und mit welchen Inhalten derartige Lehrgänge durchgeführt werden.
Anerkannt von der LBG und der LFV werden allerdings nur Lehrgänge bei privaten Anbietern, die dem Standard der LBG/LFV entsprechen:
- 2- tägig (ca. 14 Unterrichststunden)
- inhaltlich mit den Lehrgängen der LBG/LFV weitgehend übereinstimmen (hoher Praxisanteil!!)
- bei den praktischen Übungen werden max. 4-5 (-6) Teilnehmer von jeweils einem Ausbilder betreut
- die Ausbilder sind pädagogisch qualifizierte Forstwirte, Forstwirtschaftsmeister oder Förster
Für Interessenten aus Baden-Württemberg, die privat Motorsägen-Lehrgänge anbieten möchten, bietet das FBZ Königsbronn einen 4-tägigen "Instruktoren-Lehrgang" an. Teilnahmevoraussetzung sind: nachgewiesene pädagogische Qualifikation (z.B. Ausbildereignungsprüfung "BAP") und nachgewiesene fachliche Qualifikation (mindestens "Forstwirt"-Berufsabschluß.) In den letzten beiden Jahre haben sich rd. 25 Personen am FBZ als private "Motorsägen-Instruktoren" qualifiziert.
Können Jugendliche an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen?
Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. (Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung z.B. als Forstwirt-Auszubildender, Landwirt-Auszubildender o.ä. können auch Jugendliche ab 15 Jahren an einem Motorsägen-Lehrgang teilnehmen.)
Begriffs-Chaos - wer blickt da noch durch? "Motorsägen-Kurs" - "Kettensägen-Lehrgang" - "Motorsägen-Basislehrgang" - "Motorsägen-Grundlehrgang" - "Holzernte-Grundlehrgang" - "Holzernte-Aufbaulehrgang" - "AS-Baum-1" - "GUV-Modul 1+2"
In der Tat, das Begriffs-"Wirrwarr" in diesem Bereich ist enorm.
Das Bildungsangebot der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg beinhaltet drei Lehrgänge, die jeweils aufeinander aufbauen:
- "Motorsägen-Grundlehrgang" (2 Tage)
- "Holzernte-Grundlehrgang" (3 Tage)
Voraussetzung ist der Besuch eines Motorsägen-Grundlehrgangs - "Holzernte-Aufbaulehrgang" (5 Tage)
Voraussetzung ist der Besuch eines Holzernte-Grundlehrgangs
Die Bezeichnungen "Motorsägen-Kurs", "Motorsägen-Lehrgang", "Motorsägen-Basislehrgang", "Motorsägen-Grundlehrgang", "Kettensägen-Lehrgang" etc. sind bundesweit nicht eindeutig definiert und werden oft undifferenziert für den gleichen Lehrgang verwendet.
"Arbeiten mit der Motorsäge - Modul 1,2,3,4,5":
Die Unfallkasse hat in ihrer Informationsschrift GUV-I-8624 für ihre Versicherten (!) die Mindestinhalte einer Motorsägenausbildung definiert und dies in fünf Module gegliedert.
- Modul 1 Grundkenntnisse (1 Tag)
- Modul 2 Sägen am liegenden Holz (1 Tag)
- Modul 3 Fällen und Entasten (2 Tage)
- Modul 4 Arbeiten im Sturmholz (1 Tag)
- Modul 5 Arbeiten mit der MS in Hubarbeitsbühnen (2 Tage)
In Baden-Württemberg deckt der zweitägige Motorsägen-Lehrgang der Landesforstverwaltung die Module 1 und 2 ab, der dreitägige Holzernte-Grundlehrgang das Modul 3.
"AS-Baum-1":
Bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft versicherte Personen benötigen für das Arbeiten mit der Motorsäge einen 40-stündigen Lehrgang, der eine theoretische und praktische Prüfung beinhaltet.
Motorsägen-Lehrgänge am FBZ Königsbronn
Das FBZ Königsbronn bietet nur in geringem Umfang Motorsägen-Lehrgänge an - vorrangig für Privatwaldbesitzer aus Baden-Württemberg. Wir konzentrieren uns auf weiterführende Lehrgänge (s.u.) !
Motorsägen-Lehrgänge der Forstlichen Stützpunkte in Baden-Württemberg
Motorsägen-Lehrgänge der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft - nur für Waldbesitzer in Ba-Wü
Motorsägen-Lehrgänge in Deutschland
kostenlose Holzernte-Lehrgänge
Der Motorsägen-Lehrgang ist nur ein "Einstieg".
Für alle, die sich weiterqualifizieren möchten: Sie können am FBZ Königsbronn einen Holzernte-Grundlehrgang (3 Tage) und einen Holzernte-Aufbaulehrgang (5 Tage) besuchen. (Der Holzernte-Grundlehrgang wird auch von den Forstlichen Hauptstützpunkten bzw. dem FBZ Karlsruhe angeboten.)
Für baden-württembergische Privatwaldbesitzer sind diese Lehrgänge kostenlos (zzgl. Unterkunft/Verpflegung).
Für sonstige Teilnehmer: 40 € Lehrgangsgebühr/Tag (zzgl. Unterkunft/Verpflegung)
Besucherzähler seit 7.3.2009
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